Beschlussentwurf:
Für den notwendigen Pilotversuch werden investive Mittel in Höhe von 70.000 € bereitgestellt, damit der Zuschussantrag gestellt und eine endgültige Entscheidung über die Fortführung des Projektes ‚Grundwassersanierung Waldsiedlung‘ getroffen werden kann.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Für das Projekt „Grundwassersanierung
Waldsiedlung“ waren im Teilfinanzplan von 2014 ursprünglich 1,37 Millionen Euro
eingestellt.
Die Ende 2013
vorgelegten Ergebnisse der zur Leistungsprüfung durchgeführten Laborversuche
prognostizierten für die geplanten Sanierungsanlagen jedoch deutlich über den
Erwartungen liegende Betriebskosten. Da unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
eine Fortführung des Projektes in 2014 nicht realistisch erschien, wurden die
eingestellten Haushaltsmittel über die Veränderungsliste im November 2013
zurückgemeldet.
Aufgrund der ungünstigen
Betriebskostenprognose und um eine Entscheidung zur Einstellung des Projektes
fachlich sowohl aus kommunaler als auch überregionaler Sicht abzusichern, wurde
im Dezember 2013 ein weiteres Fachgespräch durchgeführt, an dem neben den
beteiligten Ingenieurbüros auch Vertreter des AAV NRW und des LANUV NRW
beteiligt waren. Hier wurde festgestellt, dass die durchgeführten Laborversuche
für eine abgesicherte Betriebskostenprognose aufgrund der maßstabsbedingten
Unsicherheiten keine ausreichende Grundlage für eine endgültige
Projektentscheidung bilden. Es wurde dargelegt, dass unter
"Real-Bedingungen" deutlich günstigere Betriebswerte zu erwarten
seien. Es wurde daher die Durchführung eines Pilotversuchs vor Ort unter
Realbedingungen vereinbart.
Mittlerweile liegt
ein entsprechendes Angebot des Planungsbüros zur Durchführung eines
mehrwöchigen Pilotversuchs vor. Im Rahmen des Versuchs sollen neben einer
Optimierung der Oxidationsleistung (UV-Strahlungsleistung und korrespondierende
Wasserstoffperoxid-Zugabe) auch eine umfangreiche Testung unterschiedlicher
Adsorbermaterialien für die zusätzlich erforderliche Adsorptionsstufe (Ergebnis
der bisherigen Laborversuche) vorgenommen werden.
Die Gesamtkosten für
den ca. 8-wöchigen Pilotversuch (reine Betriebsdauer ca. 4 Wochen) einschl.
Kosten für Förderbrunnen, Gerätemiete, Analytik, Einleit-, Strom- und
Anschlusskosten etc., belaufen sich nach Schätzungen der Unteren
Bodenschutzbehörde auf ca. 70.000 Euro.
Die erforderlichen
zusätzlichen Haushaltsmittel können aufgrund der frühzeitigen Rückmeldung in
2013 nicht aus dem FB-Budget von 32 gedeckt werden.
Einnahmen durch eine
80%-ige Förderung der Bezirksregierung sind zu erwarten. Der Eigenanteil der
zusätzlichen Ausgaben würde demnach 14.000 Euro betragen.
Die Auswertung der Ergebnisse des Pilotversuchs soll bis Ende 2014 erfolgen, so dass Anfang 2015 die endgültige Entscheidung über die Fortführung der Grundwassersanierung getroffen werden kann.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2746/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Spicher / Fachbereich 32/ Telefon: 3226
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Laborversuche zur Grundwassersanierung Waldsiedlung haben nicht die erwarteten Werte geliefert, die zur Entscheidung über Weiterführung des Projektes erforderlich sind. Im Rahmen eines Pilotversuchs sollen jetzt die noch bestehenden Unsicherheiten ausgeräumt werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Außerplanmäßige Bereitstellung von 70.000 €:
FinSt 3200 140502 2004 / FiPo 782600 / Bezeichnung: Sanierungsanlage UBB
Deckungsvorschlag für die 70.000 € von 20:
FinSt 6700 130501 1015 / FiPo 783300 / Bezeichnung: Neubau Stauteich Jüchbach
Bezuschussung der Bez.-Reg. von 56.000 €:
FinSt 3200 140502 2003 / FiPo 681100 / Bezeichnung: Zuschüsse Land für investive Maßnahmen
Nach Einzahlung des Zuschusses sollen die Mittel wieder 67 zur Verfügung gestellt werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Durchführung des Pilotversuchs ist zuschussfähig (80%), so dass Eigenmittel in Höhe von maximal 14.000 € anfallen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Entscheidung über die Fortführung der Sanierungsmaßnahme (grundsätzlich und in der Art und Weise) ist erst nach Vorliegen der Daten aus dem Pilotversuch zu treffen. Erst dann können die Kosten für Bau und Betrieb dargestellt werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Sollte der Pilotversuch in diesem Jahr nicht durchgeführt werden, verschiebt sich die Entscheidung zur Grundwassersanierung um ein weiteres Jahr.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung ist erforderlich, um zeitnah den Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.