Betreff
Jahresabschluss 2013 der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2764/2014
Aktenzeichen
201-01-05-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.280.644,75 € und einem Jahresüberschuss von 187.606,41 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2013 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss von 187.606,41 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:                                                   In Vertretung

           

                                                          

Buchhorn                                                      Stein

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers unterliegen gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handeln gem. § 8 Gesellschaftsvertrag einheitlich nach Weisung des Rates.

 

Der Jahresabschluss 2013 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Das ausgewiesene Zuschussvolumen von Dritten (EU, Land NRW und Stadt Leverkusen) sank im Geschäftsjahr 2013 von 311 T€ auf 253 T€.  Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich erhöhten sich dagegen von 5.974 T€ um 523 T€ auf 6.497 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 91,2 % gegenüber 90,6% im Jahr 2012. Der städtische Zuschussanteil sank gegenüber 2,3% in 2012 auf 2,1 % in 2013.

 

Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr 2011

Jahr 2012

Jahr 2013

Veränderung Vorjahr

JOB Service Team

(inkl. Übergangsheime)

1.196 T€

1.250 T€

1.338 T€

88 T€

OSC

160 T€

0

0

0 T€

Personalservice

43 T€

26 T€

0 T€

-26 T€

Mobile Hausmeisterdienste

94 T€

105 T€

112 T€

7 T€

Personalgestellung AGL

2.367 T€

2.567 T€

 2.583 T€

  16 T€

Personalgestellung KITA

0

0

555 T€

555 T€

Erlöse SGB II

1.940 T€

1.472 T€

1.117 T€

 -355 T€

Eingliederungshilfe

SGB XII

147 T€

147 T€

522 T€

 375 T€

Minigolfanlage

92 T€

75 T€

68 T€

 -7 T€

Lohnkostenzuschüsse

0

0

0

 0

Sprachkurse

200 T€

161 T€

 126 T€

-35 T€

Betriebsführung Villa Wuppermann

56 T€

53 T€

71 T€

18 T€

Hochseilgarten/Bistro

63 T€

0

0

0

Soziale Stadt Rheindorf

130 T€

76 T€

0

-76 T€

Übrige

27 T€

42 T€

5 T€

 -37 T€

SUMME:

6.515 T€

5.974 T€

6.497 T€

  523 T€

 

Bei Aufwendungen i. H. v. 6.936 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 7.124 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. rd. 188 T€ erreicht werden, was insbesondere auf die vollständige Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen Objekt Fürstenbergstraße (ehemals OSC) in Höhe von 274 T€ zurückzuführen ist. 

 

Die Zuschüsse der Stadt Leverkusen sind in folgender Tabelle aufgeschlüsselt:

 

 

Jahr 2011

Jahr 2012

Jahr 2013

Ausgewiesenes Jahresergebnis

190 T€

57 T€

188 T€

Zuschuss

0 T€

0 T€

0 T€

Weiterleitung Mittel für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen

-150 T€

-150 T€

-150 T€

Anteil für Landesprogramm „Hilfe zur Arbeit“

0 T€

0 T€

0 T€

Zuschuss Personal- und Betriebskosten

0 T€

0 T€

0 T€

Bereinigtes Jahresergebnis

40 T€

-93 T€

 38 T€

 

 

Die als Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesenen - nicht verbrauchten - städtischen Zuschusszahlungen beliefen sich in 2012 auf 350 T€ und wurden in 2013 vollständig zurückgezahlt.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 187.606,41 € auf neue Rechnung vorgetragen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die auch im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss 2013 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 12.05.2014 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2764/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Entfällt.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Entfällt.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Vorliegen eines testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.