Betreff
Wahl des Beirates für Natur- und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde
Vorlage
2014/0016
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 19.06.07 die in der Begründung als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder aufgeführten Bewerber/Bewerberinnen in den Beirat für Natur und Landschaft.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.1994, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

Der Rat der Stadt Leverkusen wurde im Mai 2014 für 6 Jahre neu gewählt, der Beirat für Natur und Landschaft ist für diesen Zeitraum ebenfalls neu zu wählen.

 

Gemäß § 11 Abs. 4 LG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern. Folgende Verbände schlagen Vertreterinnen oder Vertreter vor:

·        2 Personen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)

·        2 Personen der Naturschutzbund Deutschland (NABU)

·        3 Personen die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein Westfalen (LNU)

·        1 Person die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

·        2 Personen der regional zuständige Landwirtschaftsverband

·        1 Person der Waldbauernverband

·        1 gemeinsame Person der Landesverband Gartenbau Rheinland e. V. und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.

·        1 Person der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.

·        1 Person der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

·        1 Person der LandesSportBund NRW

·        1 Person der Imkerverband Rheinland

 

 

Die Vorschläge der Verbände sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Hinweis: Die Namen der Personen, die bereits dem letzten Beirat angehörten, sind fett gedruckt.

 

 

Mitglied

 

Stellvertreter/ Stellvertreterin

Ersatzkandidaten/ -kandidatinnen

Verband/Verein

Ingrid Mayer

Walter Mielentz

Benedikt Rees

Mechthild Höller

Waltraud König-Scholz

Heinz Boden

BUND (2 Mitglieder)

Erich Schulz

Rainer Morgenstern

Nils Lange

Dr. Peter Wegner

Ute Pfeiffer-Frohnert Anke Kamman

 

NABU (2 Mitglieder)

 

Dr. Martin Denecke

Dr. Sascha Eilmus*

Karl-Theo Birk

Andreas Babilon

Dr. Hans Georg Meyer

Yvonne Pfeiffenschneider

Heinrich Oberbach

Helmut Kinkler

Hans Georg Bidder

LNU (3 Mitglieder)

 

Erik Weiglhofer-Halbach

Joachim Urban

Gerd Willms

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

(1 Mitglied)

Willi Baumhögger

Franz Josef Klein

 

Hans-Peter Süß

Friedhelm Kamphausen

Joachim Urbahn

Klaus Wieden

Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. (2 Mitglieder)

Gerd Willms

Heinz Eckard Schneider

Frank Wader

Waldbauernverband NRW (1 Mitglied)

Hans Joachim Müller

Heike Oderwald-Kuppel

Axel Küllenberg

Landesverband Gartenbau Rheinland und Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer

(1 Mitglied)

Günther

Hoffzimmer

Ralph Müller- Schallenberg

Ferdinand Kolk

Landesjagdverband NRW (1 Mitglied)

Werner Bosbach

Artur Taus

Simon Beekhuizen

Fischereiverband NRW (1 Mitglied)

Inge Eisele

Heike Schirm

Thomas Edelmann

LandesSportBund NRW (1 Mitglied)

Dr. Fritz Gestermann

Günter Dräger

Reiner Gieske

Imkerverband Rheinland e. V.

(1 Mitglied)

 

Für die Wahl der Mitglieder war von den Verbänden mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der DVO-LG ist für jedes Mitglied des Beirates in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter zu wählen.

Die nach § 1 Abs. 2 der DVO-LG erforderliche doppelte Anzahl der Bewerber gilt auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl nicht berücksichtigten Bewerber für die Wahl zum Stellvertreter zur Verfügung stehen.

 

Die aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnung in Leverkusen haben (eine Ausnahme, siehe unten) und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.

*Herr Dr. Eilmus wohnt in Leichlingen, arbeitet seit 10 Jahren im LNU Leverkusen und kennt das Leverkusener Stadtgebiet bestens. Der LNU kann statt seiner kein Mitglied benennen, das in Leverkusen wohnt. § 11 Landschaftsgesetz NRW bestimmt, dass nur Personen gewählt werden sollen, die ihren Wohnort im Bezirk der Unteren Landschaftsbehörde haben. Das heißt, in Ausnahmefällen wie dem o.g., ist die Wahl eines Nicht-Leverkusener möglich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2014/0016

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich 32 / Telefon: 3240

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e) / Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Mitglieder des Beirates erhalten ein Sitzungsgeld von 25,00 € pro Sitzung, der Vorsitzende pro Quartal eine Aufwandsentschädigung von 250,00 €. Das ergibt je nach Anzahl der Sitzungen - einen Jahresbedarf von ca. 3.000 €.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)