Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftspläne 2010 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) und der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)
Vorlage
0252/2009
Aktenzeichen
201-01-06-11-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem in der Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2010 des Klinikums zuzustimmen.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der KLS Weisung, dem in der Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2010 der KLS zuzustimmen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Damit die Stadt Leverkusen den Restrukturierungsprozess des Klinikum-Konzerns weiterhin aktiv mit dem Ziel der Zukunftssicherung steuern kann, werden die aktuellen Wirtschaftspläne des Klinikums und der KLS für das Jahr 2010 dem Rat der Stadt Leverkusen zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.

 

 

1. Klinikum

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2010 erfolgte in den Gremien des Klinikums bereits am 16.12.2009, allerdings vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Im Rahmen der notwendigen Umstrukturierungserfordernisse wurden erstmals der Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2009 dem Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage R 566/16. TA zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.

 

Unter Berücksichtigung dieser mittelfristigen Finanzplanung und der Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2009 wurde der in der Anlage beigefügte Entwurf eines Wirtschaftsplans 2010 erstellt.

 

 

2. KLS

 

Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der KLS ist die Gesellschafterversammlung nach entsprechender Vorberatung durch den Aufsichtsrat für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2010 erfolgte in den Gremien der KLS bereits am 16.12.2009, allerdings vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Da der wirtschaftliche Erfolg der Tochtergesellschaft für das Klinikum von existenzieller Bedeutung ist, wird deren Wirtschaftsplanung (Erfolgs- und Investitionsplanung) dem Rat der Stadt Leverkusen ergänzend zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte nach EDV-technischer Aufbereitung der Wirtschaftspläne 2010 durch Klinikum und KLS in der 1. KW/2010 durch die Verwaltung fertig gestellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.