Betreff
Zuwendungen an die Bezirksfraktionen
Vorlage
2014/0034
Aktenzeichen
011-24-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

                                                 

1          Geldleistungen

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Bezirksfraktionen ist auch im 18. Tagungsabschnitt gegeben.

 

Die erstmals im 17. Tagungsabschnitt gebildeten Bezirksfraktionen erhielten bisher eine monatliche Pauschale in Höhe von 100,00 € für zwei Mitgliedern sowie ab dem dritten Fraktionsmitglied einen zusätzlichen monatlichen Betrag von 30,00 € pro Mitglied. Diese wurden aufgrund von Bedarfsanalysen bei den Bezirksfraktionen festgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Verteilungsschlüssel auch im 18. Tagungsabschnitt beizubehalten.

 

Die ausgezahlten Beträge müssen durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Greger, 01, Tel. 8884

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Zuwendungen an die Bezirksfraktionen gem. § 56 GO NRW

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Fraktionszuwendungen

Betreuung der Fraktionen und Gruppierungen

Produkt:              010501

Produktgruppe: 0105

Innenauftrag:      810001050104

Sachkonto:         549200

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

ca. 3.500 € (anteilig)

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

ca. 7.000 € jährlich

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)