Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt "KulturStadtLev" (KSL), vom 12.05.2010
Vorlage
2014/0038
Aktenzeichen
011-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL), vom 12.05.2010 wird gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Laut § 5 Abs. 2 der Satzung der KulturStadtLev besteht der Betriebsausschuss aus 17 beschließenden Mitgliedern und 1 sachkundigen Einwohnerin/1 sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW mit beratender Stimme.

 

In der Vergangenheit erforderte jede Änderung der Zusammensetzung des Rates in Bezug auf die Ausschussgrößen auch eine Satzungsänderung. Um dies zukünftig zu vermeiden, soll die Betriebssatzung eine allgemeine Formulierung erhalten, die die Vorschriften der §§ 57 und 58 GO NRW grundsätzlich für anwendbar erklärt, ohne dass über Größe und Zusammensetzung besondere Regelungen getroffen werden.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Ausschüsse in der Ratssitzung am 02.07.14 gebildet und besetzt werden sollen, ist eine vorherige Änderung der Satzung erforderlich.