Betreff
Jahresabschluss 2013 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2014/0043
Aktenzeichen
201-01-07-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts

 

c) Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 12.702.815,22 € wie folgt:

 

- Ausschüttung an die Gesellschafter                        1.350.000,00 €

- Vortrag auf neue Rechnung                                    11.352.815,22 €.

 

d) Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2013.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

gezeichnet:   

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                  Stein

Begründung:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239 Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG, Krefeld, hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2013 vorgelegt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 28. und 29.04.2014 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 22.05.2014 befasst. Eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist in der Hauptversammlung am 29.08.2014 vorgesehen.

 

Der im Beschlussentwurf ausgewiesene Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie

folgt:

 

Gewinnvortrag aus Vorjahr                                                                   13.016.965,70 €

Jahresüberschuss 2013                                                                          2.385.849,52 €

Ausschüttung an die Gesellschafter in 2013                                     ./. 2.700.000,00 €

 

Bilanzgewinn                                                                                          12.702.815,22 €

 

Die beabsichtigte Ausschüttung resultiert ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei der KWS AG in der Grobgliederung wie folgt:

 

                                                              2013                   2012                      Abweichungen

 

Betriebsleistung                         36.620 T€           34.503 T€              + 2.117 T€          %

Betrieblicher Aufwand           ./. 39.179 T€       ./. 38.087 T€              ./. 1.092 T€          %

 

Betriebsergebnis                      ./. 2.559 T€         ./. 3.584 T€              + 1.025 T€          %

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die KWS AG die Bilanz zum 31.12.2013, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der KWS AG beigefügt. Anlagen 5 und 6 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des KWS-Konzerns auf.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses von AG und Konzern als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 7 und 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar der Prüfberichte zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der KWS AG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Lepsius

Rh. Omankowsky

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0043

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2013 der KWS

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700121101 / Produkt 121101 / Produktgruppe 1211

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine