Betreff
Sicherstellung der Schulsozialarbeit in Leverkusen für die Jahre 2015 ff.
- Letter of Intent
Vorlage
2014/0026
Aktenzeichen
01-010-mar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beigefügten Letter of Intent zur dauerhaften Sicherstellung der Schulsozialarbeit in Leverkusen für die Jahre 2015 ff. nach vorheriger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht abzugeben und die in der Begründung erläuterten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung umzusetzen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 09.12.2013 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, die derzeit besetzten Stellen in der Schulsozialarbeit zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 31.12.2014 weiter zu finanzieren. Die Verwaltung wurde aufgefordert, für insgesamt 10 Stellen in der Schulsozialarbeit, 4 Vollzeitstellen in der Trägerschaft der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH und 6 Vollzeitstellen bei der Stadt Leverkusen, ab dem 01.01.2015 eine gesicherte Finanzierung zu entwickeln.

 

Zur Finanzierung der 10 Vollzeitstellen im Bereich der Schulsozialarbeit entsteht folgender Finanzbedarf in 2015:

 

 

4,0 VZÄ Kath. Jugendagentur                                312.500,- € p.a.

6,0 VZÄ FB Kinder und Jugend                              298.000,- € p.a. (reine Personalkosten)

6,0 VZÄ FB Kinder und Jugend                              154.680,- € p.a. (Sach-/Gemeinkosten)

 

Gesamtkosten                                                         765.180,- € p.a.

Im HH-Plan auszuweisende Kosten                 610.500,- € p.a.

 

Die tarifliche Steigerung der Personalkosten von 2,4% ab 01.03.2015 wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Weitere Lohnkostensteigerungen erhöhen die Finanzplanung der Folgejahre entsprechend.

 

Entsprechende Finanzmittel werden in den Haushalt 2015 ff. eingebracht.

 

Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin im Bereich der Schulsozialarbeit und der Katholischen Jugendagentur als betroffenen Träger bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2015 im Dezember 2014 eine dauerhafte Weiterbeschäftigung und damit auch Planungssicherheit zu ermöglichen, soll beigefügter Letter of Intent (Anlage) vereinbart werden.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Schulsozialarbeit ist der Rat schon heute bereit, diese mit Blick auf die noch anstehenden Haushaltsberatungen 2015 zu priorisieren. Damit wird durch die Stadt Leverkusen eine Finanzierungslast übernommen, die dadurch entstanden ist, dass der Bund die befristet bereitgestellte Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit trotz dringender Aufforderung durch die kommunalen Spitzenverbände nicht fortgeführt hat. Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht bereit, die Kommunen hierbei materiell zu unterstützen. Die Stadt Leverkusen muss daher trotz ihrer nach wie vor äußerst angespannten Haushaltslage als Ausfallbürge für Bund und Land einspringen.

 

Der hierfür notwendige, im Haushaltssanierungsplan 2015 ff. bisher nicht etatisierte und nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhende Personal- und Sachaufwand in Höhe von 765.180 € p.a. (dynamisiert für die Zukunft) darf nicht dazu führen, dass die Zielsetzung des Haushaltssanierungsplans gefährdet wird. Das bedeutet, dass die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit nicht als ungedeckte zusätzliche (freiwillige) Leistung etatisiert werden kann, sondern durch Aufwandsreduzierung oder Einnahmeerhöhung in gleicher Höhe gegenfinanziert werden muss. Hierzu wird die Verwaltung zunächst den „Innovationsfonds Jugendhilfe“ in Höhe von 100.000 € ab dem Haushaltsjahr 2015 nicht mehr etatisieren. Der darüber hinausgehende Betrag von 665.180 € p.a muss vollständig dadurch kompensiert werden, dass der FB Kinder und Jugend in seinem Geschäftsbereich das im aktuellen Haushaltssanierungsplan etatisierte negative Ergebnis (Aufwand abzüglich Ertrag) in dieser Höhe reduziert. Nur so kann die ansonsten unausweichliche Folge der Kompensation durch eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer vermieden werden (ein zusätzlicher Hebesatzpunkt entspricht einer Mehreinnahme von ca. 60.000 € p.a.).

 

Auch wenn die aktuelle Haushaltsverfügung der Bezirksregierung unter Verfügungs-punkt 8. „Verbesserung im Haushaltsvorzug“ vorgibt, dass Haushaltsverbesserungen zwingend dem Jahresergebnis zugute kommen müssen, werden neue freiwillige Leis-tungen als zulässig angesehen, wenn eine entsprechende Kompensation bei bestehenden freiwilligen Leistungen erfolgt. Die Verwaltung beabsichtigt vor der Umsetzung ein Gespräch mit der Regierungspräsidentin/Kommunalaufsicht zu führen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0026

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dezernat IV………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen festgelegt.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

Gesamtkosten 2015                                                           765.180,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

Gesamtkosten 2016 ff                                                        ca. 770,000,- € p.a.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Weiterführung der Schulsozialarbeit und zur rechtzeitigen Entfristung der betroffenen Arbeitsverträge ist eine zeitnahe Abgabe des Letter of Intent notwendig.