Beschlussentwurf:
Den Mitgliedern in den Organen der betroffenen Gesellschaften wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, bei ihrer Tätigkeit auf die Erreichung der in der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans enthaltenen Konsolidierungspotentiale hinzuwirken.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Beschluss vom 09.12.2013 hat der Rat der Stadt Leverkusen den Haushaltssanierungsplan für das Haushaltsjahr 2014 fortgeschrieben. Die Bezirksregierung Köln hat den Haushaltssanierungsplan am 28.04.2014 mit Auflagen genehmigt. In der Haushaltsverfügung verweist die Bezirksregierung insbesondere darauf, dass den Mitgliedern in den Organen der in die Haushaltssanierungsplanung eingebundenen Gesellschaften noch eine dem Beschlussentwurf entsprechende Weisung zu erteilen ist. Dem wird die Verwaltung in Form dieser Ergänzung zur Vorlage 2365/2013 gerecht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0061
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB Finanzen/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Bezirksregierung Köln hat bei einem Gespräch am 18.06.2014 die Verwaltung darum gebeten, eine entsprechende Weisung alsbald möglich nachzuholen, sodass ein Ratsbeschluss noch vor der Sommerpause von Nöten ist.