Betreff
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
2014/0042
Aktenzeichen
201-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Mitgliedern in den Organen der betroffenen Gesellschaften wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, bei ihrer Tätigkeit auf die Erreichung der in der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans enthaltenen Konsolidierungspotentiale hinzuwirken.

 

gezeichnet:                                                             

Buchhorn                                                                 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 09.12.2013 hat der Rat der Stadt Leverkusen den Haushaltssanierungsplan für das Haushaltsjahr 2014 fortgeschrieben. Die Bezirksregierung Köln hat den Haushaltssanierungsplan am 28.04.2014 mit Auflagen genehmigt. In der Haushaltsverfügung verweist die Bezirksregierung insbesondere darauf, dass den Mitgliedern in den Organen der in die Haushaltssanierungsplanung eingebundenen Gesellschaften noch eine dem Beschlussentwurf entsprechende Weisung zu erteilen ist. Dem wird die Verwaltung in Form dieser Ergänzung zur Vorlage 2365/2013 gerecht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0061

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB Finanzen/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Keine.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine.

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Bezirksregierung Köln hat bei einem Gespräch am 18.06.2014 die Verwaltung darum gebeten, eine entsprechende Weisung alsbald möglich nachzuholen, sodass ein Ratsbeschluss noch vor der Sommerpause von Nöten ist.