Beschlussentwurf:

 

1.      Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A1     Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

I/A2     Plitong, Gabi

            Hüscheider Str. 91

            51381 Leverkusen

 

I/A3     Kruth, Günther

            Hüscheider Str. 91

            51381 Leverkusen


I/A4     Unterstenhöfer

            Hüscheider Straße

            51381 Leverkusen

 

I/A5     Stechow, Helga

            Grundermühlenweg 23

            51381 Leverkusen

 

I/A6     von Arx, Christian

            Heerstraße 8

            40764 Langenfeld

 

I/A7     Förster, Mike

            Burscheider Str. 336

            51381 Leverkusen

 

IA/8     Diederichs, Michael

            Industriestr. 79

            51399 Burscheid

 

IA/9     Thaune, Andreas

            Flittarder Hauptstr. 79

            51061 Köln

 

IA/10   Schultz, Wilfried

            Engelbertstr. 7

            51381 Leverkusen

 

IA/11   Schlösser, Dirk und Brigitte

            Mühlenweg 147

            51373 Leverkusen

 

IA/12   Schütte, I. u. S.

            Burscheider Str. 323

            51381 Leverkusen

 

IA/13   Reckzügel

            Birkenweg 8

            51381 Leverkusen

 

IA/14   Viviane, M.

            Wuppertalstr. 54

            51381 Leverkusen

 

IA/15   Atzorn, Ralf

            Zum Hahnenberg 60

            51519 Odenthal


 

IA/16   Brauer, Rolf

            Wuppertalstr. 28

            51381 Leverkusen

 

IA/17   Baumhögger, Willi u. Wieden, Klaus

            Imbach 56

            51381 Leverkusen

            Baumhögger, Franz

            Am Arenzberg 49

            51381 Leverkusen

 

 

Das Projekt befürwortende Äußerungen:

 

IA/18   21 Schreiben mit positiver Einschätzung des Vorhabens

 

 

I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B1     NABU – Stadtverband Leverkusen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

            LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

 

I/B2     LVR - Amt für Bodendenkmalpflege

            Endenicher Str. 133

            53115 Bonn

 

I/B3     LVR – Amt für Denkmalpflege

            Postfach 2140

            50259 Pulheim

 

I/B4     PLEDOC

            Postfach 120255

            45312 Essen

 

I/B5     Landwirtschaftskammer NRW

            Bahnhofstr. 9

            51789 Lindlar

 

I/B6     Technische Betriebe Leverkusen

            Friedrich-Ebert-Str. 17

            51373 Leverkusen

 

I/B7     Wirtschaftsförderung Leverkusen

            Dönhoffstr. 39

            51373 Leverkusen


I/B8     Bez.-Reg. Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst

            Postfach 300865

            40408 Düsseldorf

 

I/B9     Industrie- und Handelskammer Köln

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

I/B10  Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

            51103 Köln

 

 

2.      Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A1    422 Sammelschreiben der Bürgerinitiative “Wir für Bergisch Neukirchen”

 

II/A2    97 Ergänzende handschriftliche Argumente zum Sammelschreiben A1

II/A3    Ergänzende, dem Sammelschreiben als Anlage beigefügte Schreiben:

 

1.         Ira Masuhr

            Ewald-Röll-Str. 16

            51381 Leverkusen

 

2.         Gisela Weihert

            Pastor-Scheibler-Str. 17

            51381 Leverkusen

 

3.         Gabriele Treutel

            Wuppertalstr. 13

            51381 Leverkusen

 

4.         Annette und Roland Hölzer

            Hüscheider Straße 70

            51381 Leverkusen

 

5.         Gabriele Charl

            Im Friedenstal 6

            51374 Leverkusen


6.         Rolf Bauer

            Wuppertalstr. 28

            51381 Leverkusen

 

7.         Barbara Müer

            Hüscheider Str. 54

            51381 Leverkusen

 

8.         Eberhard Kreye

            Burscheider Str. 139

            51381 Leverkusen

 

9.         Dietrich Hermeling

            Imbacher Weg 100

            51381 Leverkusen

 

10.      Svenja Mebus

            Burscheider Str. 96

            51381 Leverkusen

 

 

            Schreiben ohne Benutzung des Sammelschreibens:

 

II/A4    Roland Starker

            Theodor-Heuss-Ring 34

            51377 Leverkusen

 

II/A5    Michael Radke

            Neukronenberger Str. 12

            51381 Leverkusen

 

II/A6    Dr. Dieter und Ira Becher

            Am Köllerweg 14

            51381 Leverkusen

 

II/A7    Peter und Hilde Leichter

            Imbach 2

            51381 Leverkusen

 

II/A8    Dorothee Wächter-Morgenstern

            Am Wasserturm 17 B

            51379 Leverkusen

 

II/A9    Heinrich Wirtz

            Burscheider Str. 111

            51381 Leverkusen

 

II/A10  Benedikt Rees

            Blankenburg 15

            51381 Leverkusen

 

II/A11  Werner Strunk

            Hüscheider Str. 49

            51381 Leverkusen

 

II/A12  Joachim Steier

            Am Arenzberg 7

            51381 Leverkusen

 

II/A13  Dr. Hans Martin Kochanek

            Atzlenbacher Str. 77

            51381 Leverkusen

 

II/A14  Brigitte Radke

            Neukronenberger Str. 12

            51379 Leverkusen

 

II/A15  Hans Joachim Weßling

            Burscheider Str. 95 D

            51381 Leverkusen

 

II/A16  Dr. Axel und Barbara von Platen

            Neukronenberger Str. 32

            51379 Leverkusen

 

II/A17  Ralf Schulz

            Hüscheider Str. 49

            51381 Leverkusen

 

II/A18  Kay Salawa

            Hüscheider Str. 42

            51381 Leverkusen

 

I//A19  Stefan Kaufmann

            Grundermühlenweg 19

            51381 Leverkusen

 

 

Das Projekt befürwortende Stellungnahmen:

 

II/A20  443 Schreiben mit positiver Einschätzung des Vorhabens

 

 

II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B1    NABU – Stadtverband Leverkusen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

            LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt


II/B2    Stadt Burscheid

            Postfach 1420

            51390 Burscheid

 

II/B3    LVR – Amt für Denkmalpflege

            Postfach 2140

            50259 Pulheim

 

II/B4    Geologischer Dienst NRW

            De-Greiff-Str. 195

            47803 Krefeld

 

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 5), textlichen Festsetzungen (Anlage 6) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers in 2 Blättern (Anlagen 4.1 und 4.2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit

 

·        der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

und

·        § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)

sowie

·        § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)

 

als Satzung beschlossen.

 

4.      Die als Anlage 7 beigefügte Satzungsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                         In Vertretung

Buchhorn                               Deppe                                               Märtens

 

Begründung:

 

Ein Investor hat als Vorhabenträger einen Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, der die Errichtung eines großflächigen Vollsortiment-Supermarktes und von 3 Wohnhäusern an der Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen vorsieht.

 

Zur Projektrealisierung sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossen, dass vor der politischen Beratung über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird.

Diese Veranstaltung, in der die ersten Ideen zu dem Projekt vorgestellt worden sind, hat am 22.11.2010 im Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Opladen (ehem. Ratssaal), stattgefunden. Die Diskussion in der Bürgerversammlung hat gezeigt, dass das Projekt sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung haben sich nochmals 40 Bürgerinnen und Bürger schriftlich zu dem Projekt geäußert.

 

Zur Einleitung der Bauleitplanverfahren ist der Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ am 21.03.2011 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen gefasst worden. Parallel erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die sich für einen Erhalt des derzeit als Grünfläche genutzten Geländes ausspricht. Auch wird die Notwendigkeit eines so großen Supermarktes bezweifelt.

 

Diese Bürgerinitiative hat eigenständig zwei Veranstaltungen in 2011 durchgeführt (am 05.04.2011 und am 29.09.2011). Hierbei wurden von der Initiative alternative Strukturkonzepte entwickelt, die u. a. die Erhaltung bzw. den Ausbau der Grünfläche an der Wuppertalstraße, den Umbau und die Umgestaltung des bestehenden Edeka-Marktes an der Wuppertalstraße sowie der Bebauung an der Ecke Wuppertalstraße/Burscheider Straße und der ehemaligen Gärtnerei an der Burscheider Straße vorsehen (kleinteiliger, nicht großflächiger Einzelhandel).

 

Gleichzeitig wurden durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro und die Stadtverwaltung die notwendigen Fachgutachten (Verkehr, Nahversorgung, Lärm etc.) erstellt und deren Ergebnisse sowie die Ergebnisse der Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingearbeitet. Insbesondere wurde der Planentwurf wie folgt modifiziert:

 

·        Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche auf 1.400 m²

·        Reduzierung der Wohnfläche

·        Reduzierung der Gebäudehöhen deutlich unter der umgebenden Bebauung

·        Zurückrücken der Bebauung von der Straße

·        Zurückstaffelung der Bebauung in Richtung Parkplatzanlage

·        Abstaffelung der auf dem Markt aufstehenden Bebauung

·        Anordnung einer Außengastronomie

 

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden in der Zeit vom 02.05. bis 06.06.2013 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung wurden nur Stellungnahmen für (443) oder gegen (438) das Vorhaben abgegeben. Anregungen zur Modifikation liegen nicht vor. Bei einer Vielzahl der Stellungnahmen wurde ein Sammelbrief verwendet, der die Argumente der Bürgerinitiative bündelt.

 

In seiner Sitzung am 17.02.2014 hat der Rat der Stadt den sogenannten Abwägungsbeschluss über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gefasst und den Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen (Vorlage 2402/2013). Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage 2401/2013) gefasst.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf nach der Beschlussfassung durch den Rat der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die Abwägungsentscheidung des Rates eine formale Rechtsunsicherheit enthielte. Zwar habe der Rat materiell-inhaltlich über sämtliche Äußerungen und Stellungnahmen entschieden, formal aber die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung nicht in einem gesonderten Beschluss abgewogen. Die von der Stadt Leverkusen verwendete Beschlussformulierung „Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bauleitplanverfahrens zu Eigen.“ sei formal-rechtlich nicht hinreichend rechtssicher. Außerdem sei die im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplans eingegangene Stellungnahme des Geologischen Dienstes abwägungsrelevant und daher ebenfalls formal in die Abwägung mit aufzunehmen. Daher sei der gesamte Abwägungsbeschluss zu erneuern.

Zusätzlich wurde angeregt, die vorliegende artenschutzrechtliche Vorprüfung um eine  "Art für Art-Protokollierung" zu ergänzen, um die unkritische Einschätzung der Vorprüfung besser abzusichern. In diesem Zuge wurden die bereits vorher geplanten Vermeidungsmaßnahmen noch erweitert und so konzipiert, dass sie als externe ökologische Ausgleichsmaßnahmen vollständig im direkten Umfeld des Plangebietes umgesetzt werden können.  

Da die Abwägungsentscheidungen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens identisch sind, ist auch der Abwägungsbeschluss innerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu erneuern. Der Bebauungsplan kann erst nach erfolgter Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung bekannt gemacht werden und damit Rechtskraft erlangen.

 

Daher sind die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung erstmals und die Stellungnahmen aus der Offenlage des B-Plans erneut gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abzuwägen. Die Beschlussfassung des Rates vom 17.02.2014 (Vorlagen 2401/2013 und 2402/2013) wird unter Beschlusspunkt 2 vollinhaltlich wiederholt und nur unter IIB/4 um die Stellungnahme des Geologischen Dienstes ergänzt. Gleichzeitig wird ein neuer Beschlusspunkt 1 eingeführt, der die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu der frühzeitigen Beteiligung enthält.


 

Die Abwägungsergebnisse werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II zu fassen.

 

In den Stellungnahmen, die sich gegen das Vorhaben wenden, wurden ca. 25 Hauptargumente vorgetragen, die mehrfach wiederholt werden. Abwägungsvorschläge zu diesen Hauptargumenten werden in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungsvorschlägen und Beschlussentwürfen der Verwaltung unter
B- B gemacht.

 

Im Rahmen der dann folgenden einzelnen Stellungnahmen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, im Falle dieser Hauptargumente nur noch auf diese Abwägungsvorschläge Bezug genommen.

 

 

Hinweis zur Lesefähigkeit:

 

-          Die in den Anlagen 1 und 2 der Vorlagen 2014/0079 und 2014/0080 enthaltenen Äußerungen und Stellungnahmen einschl. der Abwägungsvorschläge sind identisch.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0080

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Jörg Gruchmann / 61 / 6132

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da mit dem vorgelegten Konzept eines Investors die städtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Versorgungsfunktion in Bergisch Neukirchen umgesetzt werden können.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie für notwendig werdende Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in ökologische Wertigkeiten werden durch den Investor übernommen. Dies ist Gegenstand vertraglicher Regelungen mit dem Investor im sogenannten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Siehe oben.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe oben.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)