Betreff
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Vorlage
2014/0074
Aktenzeichen
JHPL-Nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wählt folgende Mitglieder in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung:

 

1.     ………………………………………………………….

 

2.     ………………………………………………………….

 

3.     ………………………………………………………….

 

4.     ………………………………………………………….

 

5.     ………………………………………………………….

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Jugendhilfeplanung ist nach § 79 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz.

 

Um diese Pflichtaufgabe in angemessener Weise erfüllen zu können, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 24.09.1993 eine Konzeption zur Jugendhilfeplanung in Leverkusen beschlossen sowie einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet und Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung auf der Grundlage des § 78 des SGB VIII eingerichtet.

 

Nach § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Leverkusen kann der Jugendhilfeausschuss beratende Unterausschüsse bilden. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde eingerichtet zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und zur Erleichterung der kooperierenden Zusammenarbeit von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung.

 

Dem Unterausschuss gehören an: 5 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Leiterin des Fachbereichs Kinder und Jugend und die Leiterin des Frauenbüros. Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle Jugendhilfeplanung im Fachbereich Kinder und Jugend wahrgenommen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, die Arbeit des Unterausschusses fortzusetzen. Für diese Sitzungsperiode des Rates soll daher der Unterausschuss Jugendhilfeplanung entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (13. TA) vom 24.09.1993 wieder besetzt werden. Dazu sind 5 Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu benennen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0066

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nieder, FB 51, 5104

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)