- Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen 2012
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 24.07.2014
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Kommunen haben gem. § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010
den ersten Gesamtabschluss nach § 116
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) aufzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Leverkusen durch die
Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Gesamtabschlusses 2010 am 10.12.2012 nachgekommen (Vorlage 1902/2012).
Zwischenzeitlich wurde der Gesamtabschluss der Stadt Leverkusen zum 31.12.2011 durch die Ratsentscheidung vom 14.10.2013 festgestellt (Vorlage 2374/2013).
Der nunmehr vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 fasst, wie ein Konzernabschluss in der
Privatwirtschaft, die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der
Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
sind so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren
verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche
Einheit bildet.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW und § 49 der
Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) besteht der Gesamtabschluss aus:
·
der
Gesamtergebnisrechnung,
·
der
Gesamtbilanz und
·
dem Gesamtanhang.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss ein
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der XX. Beteiligungsbericht
2013 mit den Werten für das Jahr 2012 wurde dem Rat mit Vorlage Nr. 2647/2014
am 07.04.2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt, auf die erneute Hinzufügung wird
daher verzichtet.
Neben den gesetzlichen Regelungen der GO NRW und GemHVO NRW sind bei der
Aufstellung des Gesamtabschlusses auch ergänzende Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet worden. Auch
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) wurden berücksichtigt.
Das Geschäftsjahr für den „Konzern“ Stadt Leverkusen und die konsolidierten
Organisationen entspricht dem Kalenderjahr.
Die Darstellung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung
entspricht den
Regelungen des § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38
Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW.
Der Gesamtabschluss
wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach
§ 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt. Der Berichtsentwurf zum Gesamtabschluss 2012 wird
dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Finanzausschuss in den Sitzungen am 18.08.2014
vorgelegt (Vorlage 2014/0081) und durch die Prüfinstanz eingehend erläutert.
Gemäß § 101 Abs. 8
GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung
und Testierung nach § 101 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. in
Beauftragung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung einer externen
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft (s. Vorlage 0554/2010).
Der Gesamtabschluss 2012 wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Im nächsten Schritt
wird der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat der Stadt
Leverkusen in seiner Sitzung am 25.08.2014 vorgelegt.
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Leverkusen schließt mit folgenden Eckwerten
ab:
a) Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag i. H. v. 18.733.436 EUR auf.
b) Gesamtkapitalflussrechnung:
Unter Berücksichtigung der Bestände zum Jahresanfang weist die
Finanzrechnung am Jahresende 2012 einen Bestand an liquiden Mitteln von 11.135.537 EUR aus.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0077
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Petra Rünzi, Rainer Schwaab /
FB Finanzen / 2037 bzw. 2017
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 116 GO NRW.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN1605 / Produkt 160502 / Produktgruppe 1605
Aufwand/Auszahlung für Neues Kommunales Finanzwesen i.H.v. 30.000,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Beratungskosten i.H.v. ca. 30.000,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen
Aufstellung und Bestätigung des Gesamtabschlussentwurfes durch den
Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die
Arbeiten zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2012 haben sich bis in die 30.
Kalenderwoche 2014 hingezogen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage wird
dennoch eine formal korrekte Weiterleitung des Gesamtabschlusses an den
Rechnungsprüfungsausschuss sichergestellt.