Betreff
Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 (Gesamtabschluss 2012)
Vorlage
2014/0081
Aktenzeichen
20-22-2012-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 23.07.2014 (Berichtsauslieferung 24. Juli 2014) sowie den ergänzenden Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, den Oberbürgermeister zu entlasten.

 

2.      Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 1.972.776.905 €. In der Gesamtergebnisrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 18.733.436 € ausgewiesen.

 

3.      Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 die Entlastung.

 

 

Kenntnis genommen                                               Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                 Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                          Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet:

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                  Krämer

Begründung

 

1.         Prüfauftrag und Prüfergebnis

 

Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.

 

Der erste Gesamtabschluss der Stadt Leverkusen zum 31.12.2010 wurde am 10.12.2012 (siehe Vorlage 1902/2012) vom Rat festgestellt (§ 116 Abs. 6 GO NRW), der zwischenzeitlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) geprüft wurde.

Mit Vorlage 2374/2013 wurde die Feststellung des zweiten Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 abgeschlossen.

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen zum 31.12.2012 ist per Dringlichkeitsbeschluss (Vorlage 2014/0077) in die Beratungen eingebracht und nach § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet worden.

 

Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

§ 103 Abs. 5 GO NRW ermöglicht mit Genehmigung des Rechnungs-prüfungsausschusses Dritte mit der Prüfung zu beauftragen.

 

Am 07.07.2010 (Vorlage 0554/2010) hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Gesamtabschlusses zugestimmt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner wurde mit der Prüfung der Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 beauftragt.

 

Der Gesamtabschluss ist daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht.

Die Prüfung hat sich ferner darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Mit Datum vom 23.07.2014 (Berichtsauslieferung 24. Juli 2014) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird (s. Anlage 2).

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Entwurf Anlage 1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 18.08.2014 – von dem Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Neben der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung weitere Prüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen erstrecken sich über sämtliche städtische Fachbereiche und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen.

Zudem sind Leistungsbeziehungen zu den städtischen Töchtern Gegenstand von Prüfungen. Auf die hierzu im Einzelfall erstellten und im Rechnungsprüfungsausschuss behandelten Berichte wird verwiesen.

 

Der Prozess hin zu einem Gesamtabschluss wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung prüfungsbegleitend beraten. Dabei erfolgte auch eine Abstimmung mit der Prüfinstanz.

Im Ergebnis schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung den Feststellungen und dem Testat des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner zum Gesamtabschluss 2012 an und erteilt nach § 116 Abs. 6 i.V.m. §§ 103 Abs. 6 und 101 Abs. 4 GO NRW ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Prüfbericht verzichtet.

 

 

2.         Testierte Bilanzsumme/Deckung des Fehlbetrages

 

Mit Beschluss über den Gesamtabschluss entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Behandlung des Gesamtfehlbetrages.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des Gesamtfehlbetrages i.H.v. 18.733.436 € die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Der Betrag der allgemeinen Rücklage verringert sich entsprechend und beläuft sich zum 01.01.2013 auf 450.591.708 €.

 

 

3.         Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Nach § 116 Abs. 1 i.V.m. §§ 95 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2012 anzusehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

 

4.         Prüfung Gesamtabschluss 2013

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 nimmt der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung ohne Prüfungsleistungen externer Wirtschaftsprüfer wahr.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 wird voraussichtlich im Herbst 2014 beginnen, sobald der prüffähige Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 vom Fachbereich Finanzen vorgelegt wird.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Der Prüfbericht (Anlage 2) wird den Fraktionen und Gruppen als Druckstück zur Verfügung gestellt.

 

Die Mandatsträger haben die Möglichkeit, diesen im Ratsinformationssystem Session im Internet oder in den Geschäftsstellen einzusehen.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0081

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte / 14 / 406-1416

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 96 GO NRW. Gleichwohl muss der Rat über den festgestellten Gesamtfehlbetrag 2012 entscheiden (§ 116 Absatz 1 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).

 

Die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz (inklusive Gesamtanhang) und der Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2012 informieren umfassend über die Entwicklung des Konzerns „Stadt Leverkusen“ zum Bilanzstichtag 31.12.2012.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)