Beschlussentwurf:
Herr Marc Adomat wird ab 01.03.2015 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport wiedergewählt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Wahlzeit von Herrn Beigeordneten Adomat endet mit Ablauf des 28.02.2015.
Nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Beigeordnete vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Orientiert an § 71 Abs. 2 GO NRW wird im Rahmen der Wiederwahl von Herrn Beigeordneten Adomat von einer Ausschreibung der Beigeordnetenstelle abgesehen.
Beigeordnete sind nach § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Entsprechend § 2 der Eingruppierungsverordnung wird Herr Adomat nach einer Wiederwahl der Besoldungsgruppe B 5 ÜBesG zugeordnet.
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: