Betreff
Optimierung der kommunalen Bürgerbeteiligung
Vorlage
2014/0111
Aktenzeichen
01-010-ar/mar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Dem in der Konzeption dargestellten Verfahren wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird mit der stufenweisen Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

 

3. Zur Realisierung der Maßnahmen in Stufe 1 werden 2.500 Euro im Haushalt 2015 bereitgestellt. Für 2014 erfolgt die Bereitstellung aus dem bestehenden Budget.

 

4. Im Rahmen der Stufen 2 und 3 werden zur Einrichtung einer Online-Partizipationsplattform im Haushalt 2015 weitere 20.000 € veranschlagt. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt in 2015 erst, wenn der Rat eine entsprechende inhaltliche Beschlussfassung getroffen hat.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Buchhorn                                                                  Stein

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 10.12.2012 zum Antrag Nr. 1845/2012 „Optimierung kommunale Bürgerbeteiligung“ wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Optimierung und Erweiterung ihrer bereits vorhandenen Kommunikationswege mit den Bürgerinnen und Bürgern beauftragt.

 

In das Konzept sollten folgende Punkte einfließen:

 

1.      Die Verwaltung legt ein besonderes Augenmerk auf die mit dem digitalen Fortschritt einhergehenden Kommunikationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

 

2.      Innerhalb der gesamten konzeptionellen Entwicklung stellt die Verwaltung den direkten Vergleich zu Städten her, welche moderne Medien, wie zum Beispiel Online-Sprechstunden, Social Networks und andere Möglichkeiten des digitalen Bürgerdialogs, bereits erfolgreich nutzen.

 

3.      Innerhalb der gesamten konzeptionellen Entwicklung nimmt die Verwaltung eigenständig Kontakt mit Unternehmen auf, welche Produkte zur Lösung des inhaltlichen Ansatzes des Antrages anbieten.

 

Basierend auf diesem Prüfauftrag hat die Verwaltung das dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Konzept zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in der Stadt Leverkusen“ erarbeitet.

 

Das Konzept beschreibt eine grundsätzliche Strategie zur intensivierten und organisierten Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in städtische Themen und Handlungsprozesse. Neben der Betrachtung der aktuellen Kommunikationsbedürfnisse der Bürgerschaft sind auch die Ergebnisse einer vergleichenden Befragung zur E-Partizipation und Sozialen Medien bei vergleichbaren bzw. benachbarten Städten eingeflossen.

 

Die in dem Konzept dargestellte Vorgehensweise gliedert sich in unterschiedliche Stufen (Information, Konsultation und Kooperation), die mit jeder Stufe das Maß der Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen.

 

Das Konzept wird als Beginn eines Prozesses gesehen, der die bereits bestehenden gesetzlich definierten Maßnahmen der Bürgerbeteiligung identifiziert, optimiert und um neue Maßnahmen ergänzt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Marktsichtung zeigt verschiedene technische Möglichkeiten, die besonders im Bereich der Konsultation (Stufe 2) und Kooperation (Stufe 3) Einsatz finden können. Die Festlegung auf bestimmte Maßnahmen soll im Rahmen der stufenweisen Bearbeitung der Thematik zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Akzeptanz des neuen Angebots den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0111 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Marondel, 01, 88 07.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 810001350101

Sachkonto: 526100

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

2014:                                                             2.500,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2015:                                                              2.500,00 €

                                                                       20.000,00 €

Summe                                                        22.500,00 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)