Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung der Wilhelm-Liebknecht-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindeweg / befahrbarer Wohnweg unter Hinweis auf die Durchfahrtsbeschränkung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße zwischen der Friedrich-Naumann-Straße und Paul-Löbe-Straße im Siedlungsgebiet Neuenhof (Stadtteil Küppersteg) wurde entsprechend dem Bebauungsplan 113/73/II hergestellt und ist formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Zufahrt erfolgt von der Friedrich-Naumann-Straße bzw. vom Wohnweg der Paul-Löbe-Straße aus. Eine Durchfahrt für den allgemeinen Kfz-Verkehr ist nicht gestattet und wird durch Poller verhindert. Der an dieser Stelle im Bebauungsplan vorgesehene Streifen mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr wird in der Widmung nicht extra behandelt; es wird lediglich auf das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge hingewiesen.