- Gremienbesetzung Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) wird gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Personen in den Aufsichtsrat der KWS AG vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:
Ratsherr Albrecht Omankowsky
Ratsfrau Nina Lepsius
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den vom Rheinisch-Bergischen Kreis eingebrachten Wahlvorschlag zu unterstützen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung der KWS besteht der Aufsichtsrat der KWS aus 9 Mitgliedern, von denen je ein Mitglied vom Rheinisch-Bergischen Kreis und von der Stadt Leverkusen entsandt wird; vier Mitglieder werden durch die Hauptversammlung und drei Mitglieder durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Zu 1.:
Neben der Beigeordneten Frau Andrea Deppe, die am 15.07.2013 durch den Rat der Stadt Leverkusen in den Aufsichtsrat entsandt wurde (Vorlage 2229/2013), sind momentan folgende Vertreter der Stadt Leverkusen durch die Hauptversammlung am 31.08.2010 in den Aufsichtsrat gewählt (Vorlage 0473/2010, Weisungsbeschluss des Rates am 12.07.2010):
Ratsfrau Nina Lepsius
Ratsherr Albrecht Omankowsky.
Die Bestellung durch die Hauptversammlung erfolgte bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die im Jahr 2014 über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, also bis zum 29. August 2014. In dieser Sitzung sind somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Das Vorschlagsrecht für die beiden Vertreter der Stadt Leverkusen im Aufsichtsrat der KWS wird gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW durch einstimmigen Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag wahrgenommen oder, falls dieser nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit Frau Beigeordneter Deppe ist die Regelung des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW bzgl. der Berücksichtigung des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten bei der Besetzung erfüllt.
Zu 2.:
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 der Hauptversammlung der KWS zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen:
Herrn Wilmund Opladen
Herrn Thomas Merten
Um eine einheitliche Beschlusslage der Gesellschafter diesbezüglich sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung zu erteilen, den Wahlvorschlag des Rheinisch-Bergischen Kreises zu unterstützen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0104
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
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A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.