Betreff
Turnhalle KGS Neuboddenberg, Berliner Straße 171
- Energetische und akustische Sanierung
Vorlage
2014/0105
Aktenzeichen
651-mo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur energetischen und akustischen Sanierung der Turnhalle Neuboddenberg wird zugestimmt.

 

2.      Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Sanierung betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 880.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

3.      Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

4.      Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach der Beschlussfassung zu beginnen. 

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei der Turnhalle handelt es sich um eine Einfachsporthalle mit Nebenräumen für den Sportbetrieb sowie mit einem Anbau für den Ganztag, der von der angrenzenden Grundschule KGS In der Wasserkuhl genutzt wird. Die Halle mit Nebenräumen wurde 1987 errichtet, der Anbau 1993. Der Anbau ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme und wurde bereits in 2013 zum Ganztag umgenutzt. Das Dach des Anbaus wurde bereits saniert.

Die Halle wurde als Stahlbetonskelettbau mit Trapezblechdach, die Nebenräume in massiver Bauweise errichtet.

 

Die Dachflächen des Hallenraumes und der Nebenräume sind sanierungsbedürftig. Diverse Reparaturen in der Vergangenheit konnten die Undichtigkeiten kurzfristig beheben, eine Komplettsanierung ist zwingend erforderlich.

 

Im Hallenraum fehlen sämtliche raumakustischen Maßnahmen, der Geräuschpegel ist entsprechend hoch, die Sprachverständlichkeit schlecht.

 

Der Heizkessel und der Warmwasserbereiter sind überdimensioniert und nach fast 30 Jahren abgängig. Derzeit wird der Hallenraum über eine Luftheizung beheizt, die einen sehr hohen Energieverbrauch hat. Die Luftheizung soll zurück gebaut und durch eine Deckenstrahlheizung ersetzt werden.

 

Die Leuchten in der Turnhalle und den Nebenräumen sind veraltet, nicht dimmbar und z.T. noch mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet. Dies entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik in Bezug auf Energieoptimierung.

Die einzelnen Nutzungsbereiche lassen sich nur zentral vom „Lehrerraum“ schalten, so dass die Beleuchtung ständig in Betrieb ist.

 

 

Bauvolumen

In der Maßnahme enthalten ist die Halle mit Nebenräumen. Der für den Ganztag der KGS In der Wasserkuhl genutzte Anbau ist nicht Bestandteil der Maßnahme.

Die Arbeiten umfassen die Sanierung der Dachflächen, der Heizung, der Lüftung, der Beleuchtung, des Blitzschutzes sowie akustische Maßnahmen an der Hallendecke und den Hallenwänden.

Das Netto-Bauvolumen beträgt 3.925 m³.

Am bestehenden Bauvolumen des Gebäudes wird nichts verändert.

 

 

Kosten

Die Kosten betragen gemäß Kostenberechnung 880.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

 

Terminplanung

Mit der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgesehenen Zeitplanung zu beginnen.

Die Dauer der Maßnahme beträgt 6 Monate. Für den Zeitraum der Sanierung muss die Halle außer Betrieb genommen werden.

 

Die Maßnahme soll in 2015 umgesetzt werden.  

 

 

Abstimmung mit den Nutzern

Die gesamte Planung ist mit der Schule abgestimmt.

Die Vereine wurden vom FB Schulen über den SportBund Leverkusen e.V. informiert.

Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht.

 

 

Die Anlagen 2 – 4 liegen den Fraktionen und den Gruppen des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0105

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2573/2014 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Andrea Monreal, FB 65, 406-6511

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung stehen im konsumtiven Haushalt auf der Finanzstelle PN0170   Mittel in ausreichender Höhe auf der Finanzposition 523 107 zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)