Betreff
Jahresabschluss 2013 der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2014/0091
Aktenzeichen
201-01-18-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 296.779.298,31 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.748.338,93 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2013 wird genehmigt.

 

c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.748.338,93 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage                                                1.874.000,00 €

Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                                 1.874.000,00 €

Vortrag auf neue Rechnung                                                                               338,93 €

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

                                                                                              In Vertretung

Buchhorn                                                                              Stein

Begründung:

 

Die Geschäftsführung der WGL hat den mit dem erforderlichen, uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2013 erstellt. Dieser wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 17.06.2014 zur Beratung vorgelegt.

 

Demnach ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2013:

 

Jahresüberschuss 2013                                                                                   4.164.737,28 €

abzgl. gesellschaftsvertraglicher Rücklage                                                        417.000,00 €

zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr                                                                         601,65 €

Bilanzgewinn 2013                                                                                            3.748.338,93 €

(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2012: 3.429.601,65 €)

.

Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage entspricht dem Erfordernis des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Danach sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen, bis deren Bestand die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.

 

Des Weiteren empfiehlt die Geschäftsführung die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:

 

Einstellung von

 

a)    1.874.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 1.714.500,00 €)

b)    1.874.000,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 1.714.500,00 €) und

c)    Vortrag des verbleibenden Gewinns von 338,93 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 601,65 €).

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2013, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der WGL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL im Geschäftsjahr 2013 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist somit gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Krahforst

Rh. Richrath

Rh. Scholz

Rh. Schoofs

BM Wölwer

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0091

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Bosbach / Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2013 der WGL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine