Betreff
Jahresabschluss 2013 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2014/0094
Aktenzeichen
201-01-02-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Im Geschäftsjahr beträgt der Jahresüberschuss 1.478.871,58 €. Hiervon werden 1.400.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:

 

Stadt Leverkusen                                                       10 %                              140.000 €

EVL GmbH & Co. KG                                               90 %                           1.260.000 €

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 78.871,58 € zugeführt.

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der IVL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen.

 

3. Der Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 1.824.072,60 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

gezeichnet:

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                  Stein

Begründung:

 

Zu. Nrn. 1+2 des Beschlussentwurfs:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2013 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

 

Bilanz 2013

 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2013, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der IVL beigefügt.

 

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der IVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der IVL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der IVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rh. Dieter März

 

 

Zu. Nr. 3 des Beschlussentwurfs:

 

Im Geschäftsjahr 2010 hat die IVL eine Sonderausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 3 Mio. € aus der Gewinnrücklage vorgenommen. Die Gesellschafter sind sich einig, diese Gewinnrücklage im Zeitverlauf wieder herzustellen.

 

Gewinne der Vorjahre werden derzeit in der Bilanzposition „Gewinnvortrag“ ausgewiesen. Während der Gewinnvortrag immer latent für die Ausschüttung zur Verfügung steht, wirkt die Umwidmung in eine Gewinnrücklage eigenkapitalstärkend, das heißt, diese Mittel sollen dem Unternehmen langfristig erhalten bleiben.

 

Die Gewinnrücklage beträgt nach Beschluss der Vorlage 1.902.944,18 €.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0094

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Herr Bosbach / Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2013 der IVL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Gesellschaftsanteile an der IVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine