Betreff
European Energy Award®
Vorlage
2014/0119
Aktenzeichen
eea-ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt am European Energy Award® (nachfolgend eea® genannt) für weitere drei Jahre unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Land NRW und der Übernahme des städtischen Eigenanteils durch einen Sponsor.

 

gezeichnet:

                                    In Vertretung              In Vertretung

Buchhorn                   Märtens                                  Stein

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. R 1593/16. TA hat der Rat in seiner Sitzung am 29.06.2009 die Teilnahme der Stadt am eea® beschlossen. In der Zeit vom 01.11.2010 bis heute hat die Stadt mit Begleitung eines eea-Beraters in konsequenter Weise Projekte und Aktivitäten entlang eines „roten Fadens“ planen, umsetzen und weiterentwickeln können. Diese sind in dem so genannten „Energiepolitischen Arbeitsplan (EAP)“ gelistet und vom Rat mit Vorlage Nr. 1828/2012 am 10.12.2012 beschlossen worden. Am 04.12.2012 unterzog sich die Stadt einem externen Audit und wurde schließlich im Herbst 2013 für ihre Bemühungen mit dem European Energy Award® in Silber durch Herrn Minister Remmel ausgezeichnet.

 

Die Auszeichnung erfolgte für die zahlreichen Aktivitäten der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesellschaften, wie beispielsweise dem Aufbau eines Energiemanagements für städt. Liegenschaften, die Durchführung eines Energiesparprojektes an Leverkusener Kindertagesstätten und Schulen (energieLux), die energetische Untersuchung von 100 Gebäuden im städt. Bestand durch einen externen Gutachter, die Verankerung von Klimaschutzaspekten in der Städte- und Bauleitplanung, der Bau eines Mehrfamilienpassivhauses durch die städt. Wohnungsbaugesellschaft sowie die Erstellung eines Energiekonzeptes zur Nahwärmeversorgung von Wohneinheiten in der neuen bahnstadt opladen mit Bioerdgas.

Darüber hinaus wurden die regelmäßig stattfindenden Technologiemessen zum Thema Klimaschutz und Ressourceneffizienz gewürdigt, die den kleinen und mittelständischen Unternehmen in Leverkusen eine Plattform der Information und des Austausches boten. Zwischen Leverkusener Wirtschaftsakteuren und Stadt konnte auf diesem Wege ein Netz wachsen, das durch konkrete Aktionen und Projekte (z. B. der Teilnahme von 10 Betrieben in 2013 an ÖKOPROFIT®) dem gemeinsamen Interesse an Klimaschutz und Energieeffiziens in der Stadt Ausdruck verleiht.

Neben einer breit angelegten Kampagne „Klimaschutz – Jeder, jeden Tag!“ in Federführung des NaturGutes Ophoven erfolgte ab 2012 eine Intensivierung der städtischen Aktivitäten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger. In dem Zeitraum vom 25. bis 29. Juni 2012 fanden die ersten Leverkusener Klimatage statt, ein Angebot an die Leverkusener, sich zum Thema Klima und Energie zu informieren, orientieren und einzubringen. In diesem Rahmen entstand das Logo zum Leverkusener Klimaschutz als Ergebnis eines Wettbewerbs.

Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertretern von Stadt, Wirtschaft und städt. Tochtergesellschaften, stellt die Weichen für die Erarbeitung einer energiepolitischen Strategie, in deren Rahmen 2012 die Sparkasse Leverkusen in Kooperation mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG einen Energiesparbrief auflegte, um Anleger zu motivieren, Kapital für neue regenerative Energiequellen bereitzustellen. Die Volksbank Rhein-Wupper eG und der Gemeinnützige Bauverein Opladen eG gründeten eine Energiegenossenschaft – Neue Energie Leverkusen eG – in der Stadt.

Der Beitritt zum Holzcluster Bergisches Land und die Mitgliedschaft zum Bergischen Energiekompetenzzentrum ermöglichen es der Stadt Leverkusen, sich mit regionalen und überregionalen Partnern Potentiale im Geschäftsfeld Holz und Energie in der Region nachhaltig und langfristig zu erschließen.

Im Juni 2014 ging das Solarpotenzialkataster als Serviceangebot für Leverkusener Bürgerinnen und Bürger online und ein Mobilitätswegweiser „mobiLev - Umweltfreundlicher unterwegs“ konnte im Juli der Leverkusener Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Am 31.10.2014 endet nun die Einstiegsförderung für Leverkusen. Um die bisherigen Aktivitäten erfolgreich fortsetzen und einen kontinuierlichen Qualitätsmanagementprozess gewährleisten zu können, soll ein weiterer Förderantrag für die Jahre 2015 bis 2018 gestellt werden. Gefördert werden der jährliche Programmbeitrag, die Moderations- und Beratungsleistungen des akkreditierten Beraters sowie die Durchführung des externen Audits. Der städtische Eigenanteil in Höhe von rund 5.900 € wird über Drittmittel finanziert.

Ein Bericht zur ersten Förderphase wird den Fraktionen als Sachstandsbericht zur Umsetzung des städt. Klimaschutzprogramms Ende des Jahres über z.d.A.: Rat zur Kenntnis gegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0119 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute Kommoß, Dez. III, 4 06-88 39.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Das Land NRW fördert die Teilnahme am European Energy Award®. Die Förderquote liegt für Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungsplan bei 79,05 %, das entspricht einem Betrag von insgesamt 22.200 €. Der Eigenanteil beläuft sich dementsprechend auf 5.884 € und wird durch Dritte eingeworben.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Erträge (einschl. Eigenanteil)

Produkt: 019003, Produktgruppe: 0190

2015: 12.200 €; 2016: 6.300 €; 2017: 9.600 € (insg. 28.100 €)

 

Aufwand

Produkt: 019003, Produktgruppe: 0190

2015: 8.000 €; 2016: 8.000 €; 2017: 12.100 € (insg. 28.100 €)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)    

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)