Betreff
Abberufung und Neubestellung von stellvertretenden Mitgliedern im Verwaltungsrat sowie Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen und im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
2014/0076/1
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

3.1 Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen ab:

 

Rf. Christine Richerzhagen

 

3.2 Nach Beschlussfassung zu 3.1 bestellt der Rat gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in das Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen:

 

Rh. Tim Feister

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

(in Vertretung des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Die CDU-Fraktion wünscht mit Schreiben vom 30.07.2014 die im Beschlussentwurf aufgeführte Umbesetzung im Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen.

 

Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehr­heitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0076/1

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 0214/4062034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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