Betreff
Gewährung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Leverkusen zugunsten der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) aufgrund einer Prolongation sowie eines für die Finanzierung des Neubaus der Kinderklinik benötigten Investitionskredites
Vorlage
2014/0127
Aktenzeichen
201-01-06-08-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 1.215.936,79 € abzgl. eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.

 

2. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum für einen zur Finanzierung des Neubaus der Kinderklinik benötigten Investitionskredit eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,0 Mio. €.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.

 

 

gezeichnet:                                      

In Vertretung

 

 

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Das ursprünglich vom Klinikum am 31.03.2004 aufgenommene Darlehen in Höhe von 1.400.000 € wurde bei der Sparkasse Leverkusen für eine Laufzeit von 10 Jahren ohne städtische Bürgschaftsübernahme abgeschlossen. Gemäß dem Darlehensvertrag endete die Zinsfestschreibung am 31.03.2014. Das Darlehen ist für folgende Investitionen vorgesehen gewesen:

 

o       Neubau Funktionstrakt (400 TE gemäß Wirtschaftsplan 2003)

o       Neubau Zentralsterilisation (500 TE gemäß Wirtschaftsplan 2003)

o       Apotheke Zentrale Zytostatika (200 TE gemäß Wirtschaftsplan 2004)

o       Zentralumkleide Funktionstrakt (300 TE gemäß Wirtschaftsplan 2004)

 

Um den Zeitraum bis zum Abschluss einer Bürgschaftsvereinbarung zu überbrücken, wurde zwischen dem Klinikum und der Sparkasse Leverkusen ab dem 01.04.2014 eine zeitlich unbefristete variable Finanzierungsform vereinbart. Zielsetzung ist es, mit der Bürgschaftsübernahme durch die Stadt dem Klinikum günstige Zinskonditionen zu ermöglichen und diese für eine Laufzeit von 10 Jahren sicherzustellen. Der Stand des Investitionsdarlehens betrug zum 30.06.2014 1.215.936,79 €. Die exakte Darlehenshöhe zum Zeitpunkt der Umschuldung ist aufgrund einer derzeit geltenden fixen Annuität mit variablem Zinssatz nicht berechenbar.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, den Neubau der Kinderklinik über einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 2,0 Mio. € zu finanzieren.

 

Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilfenrecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Die Darlehen können somit in voller Höhe verbürgt werden.

 

Weiterhin hat das Klinikum zwischenzeitlich eine Marktabfrage durchgeführt und wird die Umschuldung sowie die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Kinderklinik zu den wirtschaftlichsten Konditionen abschließen.

 

Die Bezirksregierung hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaften wird der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gem. § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.

 

Es ist beabsichtigt, die Darlehensumschuldung und die Kreditaufnahme für die Finanzierung der Kinderklinik inkl. der Bürgschaftserklärungen unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden endgültigen Vertragsbestandteile werden zusammen mit den Bürgschaftsurkunden der Bezirksregierung ausgehändigt.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung von Bürgschaftsrisiken / Chancen eine Umsetzung der Vorlage empfiehlt. Die Stadt Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen Konsolidierungsprozess – keine Verluste seit 2008 - zusätzlich unterstützt. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0127

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB Finanzen, 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der durchzuführenden Marktabfrage des Klinikums kann die Vorlage erst mit dem Nachtrag zum Finanz- und Rechtsausschuss eingereicht werden. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 25.08.2014 notwendig, um die weiteren Schritte schnellstmöglich einleiten zu können.