Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat stimmt dem Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ in Leverkusen
(Anlage 1) zu.

 

2.      Er beauftragt die Verwaltung, „Frühe Hilfen“ gemeinsam mit den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe

 

exemplarisch in den Stadtteilen

 

·               Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel): Träger Kooperationsverbund Katholische Jugendwerke e. V., Caritasverband und Katholische Erziehungsberatungsstelle

 

·               Manfort: Träger Diakonisches Werk in Kooperation mit der evangelischen Erziehungsberatungsstelle und

 

·               Rheindorf-Nord: Träger Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend)

 

sozialräumlich (Anlage 2) ab 2011 bis einschließlich 2015 umzusetzen.

 

3.    Den Trägern der Stadtteilprojekte werden jährlich die Personal- und Sachkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination entsprechend Entgelt – Gruppe E9 auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (rd. 79.000 €) erstattet sowie bis zu 25.000 € jährlich Projektmittel zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte und die Vergabe der Projektmittel erfolgt bedarfsgerecht über die jeweilige Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten für das Stadtteilcafè in Manfort erstattet.

 

4.    Die Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens zur lfd. Nr. 60 (Erziehungsberatung) wird hinsichtlich der Reduzierung der Personalausstattung der städtischen Erziehungsberatungsstelle um 1 Stelle bis 2015 ausgesetzt. Die konfessionellen Erziehungsberatungsstellen erhalten jeweils 1/3 der Kosten eines Arbeitsplatzes für eine Fachkraft mit Abschluss Diplom-Psychologie bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (rd. 33.000 €) zusätzlich erstattet, die städtische Erzeihungsberatung erhält eine anteilige Personalaufstockung um 13 Stunden wöchentlich.

 

5.    Das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ (Anlage 3) wird bis zu 50.000 € jährlich gefördert. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Drittmittel) durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

6.    Die erforderlichen Mittel bis zu 450.000 € jährlich werden für die Haushaltsjahre 2011 – 2015 in der Produktgruppe 0615, Innenauftrag 510 006 150 103 bereitgestellt.

 

7.    Nach Ablauf von 5 Jahren ist dem Rat ein Wirksamkeitsnachweis vorzulegen, der die fachlichen und fiskalischen Ergebnisse der „Frühen Hilfen“ evaluiert. Hierzu wird ein Qualitätszirkel aus Vertreter/innen der Verwaltung (Fachbereich Kinder und Jugend) der Projektträger sowie eines Mitgliedes des Unterausschusses Jugendhilfeplanung gebildet. Jährlich erfolgt ein Statusbericht über den Prozessverlauf.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat

 

Begründung:

 

Bundesweit stehen die Jugendämter vor einer Vielzahl von aktuellen Herausforderungen. Dazu gehört nicht nur der U 3-Ausbau mit den damit verbundenen planerischen, personellen und finanziellen Herausforderungen, im hohen Maße sehen sich die Jugendämter auch konfrontiert mit

 

·               einer erheblichen Zunahme von Kindeswohlgefährdungen (in Leverkusen wurden 2009 fast doppelt soviel Kinder in Obhut genommen wie 2008: 93 statt 53)

 

·               stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen bei den Hilfen für junge Menschen und ihren Familien (in Leverkusen seit 2000 bis 2009 um 50 % bzw. 82 %)

 

·               wachsenden Kinderarmut (in Leverkusen lebt fast jedes 5. Kind unter 15 Jahren in einer sog. Bedarfsgemeinschaft nach Hartz IV).

 

Diese besorgniserregende Entwicklung kann nicht hingenommen werden. Vor allem muss verhindert werden, dass sich ungünstige Entwicklungs- und Lebenschancen von Kindern verfestigen.

 

Dabei ist der Zusammenhang zwischen materieller Armut und Bildungs- sowie Erziehungsarmut besonders zu berücksichtigen.

 

Die gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen „Frühen Hilfen“ beinhalten deshalb in erster Linie sozialräumlich orientierte Maßnahmen für Stadtteile mit einem hohen Anteil benachteiligter Familien.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den „Frühen Hilfen“ zugleich ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung kostenträchtiger Erziehungshilfen und somit ein wirksamer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird.

 

Die bis 2015 notwendige „Anschubfinanzierung“ von rd. 2,25 Mio. € wird durch die angestrebte Abmilderung der Fallzahlen und Kostenentwicklung in den Folgejahren wieder erwirtschaftet.

 

Zur Koordination der trägerübergreifenden und vielfältigen Aktivitäten und Maßnahmen ist an den Projektstandorten jeweils der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft notwendig. Zur Projektrealisierung sind weitere Personal- und Honorarkosten bereitzustellen. Unabdingbar ist der Einsatz von diagnostisch und therapeutisch ausgebildeten psychologischen Fachkräften, weil die hier angesprochenen Familien in der Regel den Weg zu einer Erziehungsberatungsstelle nicht finden. Sie müssen vor Ort beraten werden. Von daher soll der Kienbaum-Beschluss zur endgültigen Einsparung einer Stelle in der städtischen Erziehungsberatungsstelle bis 2015 ausgesetzt werden.

 

Im Hinblick auf den exemplarischen Charakter der ausgewählten Standorte und des Mitteleinsatzes ist es erforderlich und geboten, den politischen Gremien eine umfassende Auswertung nach Ablauf von 5 Jahren vorzulegen und jährlich über den Status des Projektes zu berichten.

 

Mit dem Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ leistet der Fachbereich Kinder und Jugend zugleich seinen Beitrag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. 0406/2010 zum „Sozialbericht 2010“. Mit diesem Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, Handlungsvorschläge zur Lösung bzw. Abmilderung der Folgen sozialer Missstände zu erarbeiten.