Beschlussentwurf:
Der Ratsbeschluss vom 02.07.2014 (Verwaltungsvorlage Nr. 2014/0026) wird
nach Maßgabe nachfolgender Vorgaben umgesetzt:
1.
Der Rat stimmt der in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Konzeption zur
Arbeitsweise sowie zu den fachlichen und fiskalischen Zielsetzungen der
zusätzlichen Schulsozialarbeit und dem damit verbundenen Wirkungscontrolling
zu.
2.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit Wirkung
zum 01.01.2015 um 10 Prozentpunkte angehoben. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung des
Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
Mit Beschluss vom 02.07.2014 hat der Rat der Stadt Leverkusen die
Verwaltung beauftragt, einen Letter of Intent zur dauerhaften Sicherstellung
der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015ff abzugeben, wobei die
Gegenfinanzierung aus freiwilligen Leistungen erfolgen solle. Die Gesamtkosten
von ca. 750.000 € p.a. sollen durch Streichung des „Innovationsfonds
Jugendhilfe“ in Höhe von 100.000 € und weitere Kürzungen in Höhe von 650.000 €
kompensiert werden.
Die Verwaltung hat diesen Arbeitsauftrag unter Hinzuziehung der
rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans
aufgegriffen und kommt zu folgenden Zwischenergebnissen:
Die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit nach Wegfall der
befristeten Refinanzierung durch Bundesmittel stellt eine ungedeckte,
zusätzliche freiwillige Leistung dar. Eine solche kommt in der Regel nur in
Betracht, wenn in gleicher Höhe bisherige freiwillige Leistungen gestrichen
werden (so ausdrücklich die Haushaltsverfügung der Bezirksregierung Köln vom
28.04.2014).
Die im Ratsbeschluss vom 02.07.2014 vorgesehene „Gegenfinanzierung aus
freiwilligen Leistungen“ trägt dem zutreffend Rechnung. „Freiwillige
Leistungen“ sind Leistungen, die nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung
beruhen. Für die Stadt Leverkusen ergeben sich diese Leistungen aus der in der Anlage
4 beigefügten Auflistung, die Gegenstand des ständigen Berichtswesens gegenüber
der Kommunalaufsicht ist.
Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu der Bewertung, dass die dort
aufgeführten freiwilligen Ausgaben bereits in den bisherigen
Konsolidierungsrunden auf ein unverzichtbares Minimum reduziert wurden und ein
weitergehendes Kürzungspotential in Höhe von 650.000 € nicht identifiziert
werden kann. Auch andere, in der Auflistung nicht enthaltene, aber bei näherer
Betrachtung als freiwillig und verzichtbar zu bewertende Ausgaben, konnten
nicht ermittelt werden.
Da also eine Reduzierung freiwilliger Leistungen zur Gegenfinanzierung
nicht möglich ist, kommt ausnahmsweise – abweichend von dem Grundsatz, dass
Verbesserungen im Haushaltsvollzug zu Verbesserungen des Jahresergebnisses zu
verwenden sind – in Anbetracht der hier in Rede stehenden besonders wichtigen
Aufgabe eine vom Rat der Stadt zu beschließende Ertragsverbesserung in der
hierfür erforderlichen Höhe zur Kompensation in Betracht. Dies allerdings nur
unter der Bedingung, dass eine fachliche Konzeption vorgelegt wird, aus der
sich Arbeitsweise und fachliche und fiskalische Zielsetzungen der zusätzlichen
Schulsozialarbeit ergeben. Vertragsverlängerung für interne Kräfte und ein
„Letter of Intent“ gegenüber externen Trägern sind dann zulässig, wenn der Rat
o eine Konzeption
beschließt, aus der sich Arbeitsweise und fachliche und fiskalische
Zielsetzungen der zusätzlichen Schulsozialarbeit sowie das damit verbundene
Wirkungscontrolling ergeben und
o der Hebesatz für
die Grundsteuer B mit Wirkung zum 01.01.2015 um 10 Prozentpunkte (entspricht
einer Einnahmeverbesserung von ca. 650.000 €) angehoben wird.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0136
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dez. II / Herr Stein / 88 20..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Sicherstellung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 ff, Gegenfinanzierung durch Streichung freiwilliger Maßnahmen – siehe Begründung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
510006100102 Außerschulische Jugendbildung in Höhe von 100.000 €
Deckung des Restbetrages in Höhe von 650.000 € durch Anhebung Hebesatz
Grundsteuer B um 10 Prozentpunkte
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
750.000 €uro / p. A Gegenfinanzierung siehe A.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
750.000 €uro / p. A Gegenfinanzierung siehe A.)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Vorlage gingen umfangreiche Abstimmungsgespräche voraus. Vor dem Hintergrund, zeitnah Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, die Vorlage noch in diesem Ratsturnus zu beschließen.