Betreff
Stellvertretung des Hauptausschussvorsitzenden
Vorlage
2014/0143
Aktenzeichen
011-21-02-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Hauptausschuss wählt einen Stellvertreter des Oberbürgermeisters im Hauptausschuss

 

2.         Der Hauptausschuss wählt anhand der Wahlvorschläge:

 

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt der Oberbürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Vorschrift folgend hat der Hauptausschuss aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreterinnen/Vertreter des Vorsitzenden zu wählen.

Im Rahmen der Erstellung des einheitlichen Wahlvorschlages für die Besetzung der übrigen Ausschüsse haben sich die Fraktionen und Gruppen des Rates grundsätzlich darauf verständigt, pro Ausschuss nur noch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden zu bestellen. Deshalb ist auch für den Hauptausschuss nur eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Die Stellvertretung wird in der Regel von der größten Fraktion im Rat, die nicht den Oberbürgermeister „stellt“, besetzt, also in diesem Fall von der SPD-Fraktion.