Betreff
Anpassung des Wirtschaftsplanes 2014 des "Sportpark Leverkusen" (SPL)
- Anhebung des Höchstbetrages für Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014
Vorlage
2014/0144
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss zu Ziffer 2 e des Wirtschaftsplanes 2014 (Vorlage Nr. 2399/2013) für

den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen“ wird wie folgt angepasst:

 

-       Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 wird von 5.000.000 €

     auf 8.000.000 € angehoben.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                     In Vertretung

 

 

Buchhorn                                           Adomat                                             Stein

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 zu Ziffer 2 e. des Wirtschaftsplanes 2014 des SPL (Vorlage Nr. 2399/2013) beschlossen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 auf 5.000.000 € festzulegen.

 

Für die rechtzeitige Auszahlung von Lieferungen und Leistungen muss der SPL im Wirtschaftsjahr 2014 Kassenkredite aufnehmen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist es dem SPL gestattet, die notwendigen Kassenkredite bis zu dem im Wirtschaftsplan 2014 des SPL festgesetzten Höchstbetrag von 5.000.000 € aufzunehmen, sofern keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Vor dem Hintergrund der im Wirtschaftsjahr 2014 aktuell ausgefallenen Beteiligungserträge in Höhe von ca. 3,7 Mio. € und der reduzierten Dividendenausschüttung sieht sich der SPL gezwungen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 von 5.000.000 € auf 8.000.000 € anzuheben. Damit wird die Höhe des Kassenkredites wieder auf die Summe der vorherigen Wirtschaftspläne heraufgesetzt.

 

Mit dieser Beschlussfassung soll sichergestellt werden, dass die Liquidität des SPL zu jedem Zeitpunkt gesichert bleibt. Daher ist eine rechtzeitige Anhebung des Volumens des Kassenkredites notwendig.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0150

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Janosch Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

-

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

-

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

-

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist noch in den laufenden Sitzungsturnus einzubringen, da nach der derzeitigen Kalkulation des SPL der genehmigte Kassenkredit im November 2014 überschritten wird. Somit muss sichergestellt werden, dass die Anhebung des Kassenkredites rechtzeitig vor der Ratssitzung im Dezember 2014 erfolgt.