Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
2014/0168
Aktenzeichen
200-01-01-schö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

2. Der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) als Bestandteil der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird zur Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen (siehe Band 2 des Haushaltsplanentwurfs).

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0168

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ FB Finanzen/ 20 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Haushaltsplanung 2015, mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Auf der Basis der vom Rat der Stadt beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushaltes möglich.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Für die Folgejahre ab 2016 stellt der Haushaltsanierungsplan die Einhaltung der Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes (ausgeglichene Ergebnisse ab 2018 ff) dar.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)