Beschlussentwurf:
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
2. Der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) als Bestandteil der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird zur Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen (siehe Band 2 des Haushaltsplanentwurfs).
gezeichnet:
Buchhorn
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0168
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ FB Finanzen/ 20
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Haushaltsplanung 2015, mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Auf der Basis der vom Rat der Stadt beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushaltes möglich.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für die Folgejahre ab 2016 stellt der Haushaltsanierungsplan die Einhaltung der Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes (ausgeglichene Ergebnisse ab 2018 ff) dar.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)