Betreff
Fortschreibung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen 2014
Vorlage
2014/0192
Aktenzeichen
612-str
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Konkretisierung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen (Fortschreibung STEK Opladen 2014) zustimmend zur Kenntnis.

 

2.         Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des STEK Opladen 2014 vorbehaltlich

 

o       einer Aufnahme in den städtischen Haushalt 2015,

 

o       der Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2015 und

 

o       einer Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung ab dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen.
 

3.         Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln ab dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen.

 

gezeichnet:                                       

In Vertretung                         In Vertretung

Buchhorn                                           Deppe                                               Adomat

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat in den Jahren 2012 und 2013 unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Fachleuten aus Wirtschaft, Handel und dem Wohnungswesen, Verbänden, örtlichen Vereinen, privaten und sozialen Einrichtungen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen ein Stadtteilteilentwicklungskonzept für Opladen (STEK Opladen) erarbeitet. Das STEK Opladen soll die Entwicklung des größten Leverkusener Stadtteils unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich der neuen bahnstadt opladen (nbso) für die kommenden Jahre beschreiben.

 

Neben einer umfangreichen Untersuchung des Ist-Zustandes unter der Berücksichtigung von Funktion und Bedeutung Opladens als Stadtteil innerhalb der Stadt Leverkusen wurden Entwicklungsziele für vier wesentliche Entwicklungsbereiche formuliert:

·        Stadtbild und Städtebau

·        Einzelhandel, Büro und Gewerbe

·        Wohnen

·        Freizeit und Grün

 

Innerhalb dieser Entwicklungsbereiche benannte das STEK Opladen konkrete Handlungsansätze, um die aufgeführten Ziele in dem angestrebten Entwicklungszeitraum erreichen zu können.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragte die Verwaltung mit der Beschlussfassung zum Endbericht des STEK Opladen am 17.02.2014, die im Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen dargestellten Maßnahmen- und Projektvorschläge inhaltlich, finanziell und bezogen auf mögliche Zuständigkeiten zu konkretisieren.

 

Eine solche Konkretisierung liegt in enger Abstimmung mit der bereits am Erarbeitungsprozess 2012/2013 beteiligten Fachöffentlichkeit nunmehr vor. Die sich hieraus ergebende „Fortschreibung des STEK Opladen 2014“ umfasst jetzt 23 Maßnahmen (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Die Maßnahmen des STEK Opladen sind eng mit den Entwicklungen auf der nbso-Westseite verbunden und sowohl planerisch als auch zeitlich mit diesen abgestimmt. Ein Umsetzungsbeginn mehrerer Maßnahmen im Jahr 2015 ist angebracht, da eine spätere Durchführung von Maßnahmen, welche die Verbindung von „Alt“ und „Neu“ in Opladen unterstützen, die Realisierung aus einem Guss zum Erreichen der oben genannten Entwicklungsziele für den Stadtteil beeinträchtigen würde. Das betrifft z. B. die Maßnahmen „Gestaltung und Funktionsaufwertung Fußgängerzone Kölner Straße“, „Gestaltung und Funktionsaufwertung Fußgängerzone Bahnhofstraße“ sowie „Verbesserung der Wegeführung und Orientierung im Stadtteil“.

 

Deshalb ist die Einplanung erforderlicher Finanzmittel in den Haushalt 2015 und eine Förderantragsstellung (Städtebauförderung) für das Jahr 2015 ff geboten. Insofern stehen die Maßnahmen der Fortschreibung des STEK Opladen 2014 unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

Es fanden Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Landesministerium zu einer möglichen Förderung der Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für die Dauer von fünf Jahren bis zum Jahr 2019 statt. Der Fortschreibung des STEK Opladen 2014 wird mit den zur Förderung angedachten Maßnahmen eine generelle Förderfähigkeit zugesprochen. Die Chancen einer Förderung ab dem Jahr 2015 werden bei Vorliegen einer entsprechenden Sicherung durch den Haushalt der Stadt Leverkusen als gut beurteilt.

 

Grundlage für eine mögliche Förderung ist die formelle Ausweisung eines einfachen Sanierungsgebietes (siehe Vorlage Nr. 2014/0193).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0192

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Stramka, FB 61, 6128

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fortschreibung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen 2014

Umsetzung der STEK Maßnahmen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Eine Umsetzung von STEK-Maßnahmen ist u. a. nur möglich, wenn eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2015 vorliegt. Insofern müssen Rahmenbedingungen des Stärkungspaktgesetzes (ab 2018 ff mindestens ausgeglichene Ergebnisse) eingehalten werden.

Weiterhin konkurriert dieses Projekt mit einer Vielzahl von anderen investiven Projekten, die in der Summe nicht zu einer Ausweitung der kommunal-aufsichtsrechtlich vorgegebenen investiven Kreditdeckelung  führen dürfen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Verwaltung wird mit der Einbringung des Haushaltes 2015 am 01.12.2014 einen Etatisierungsvorschlag unterbreiten, der Maßnahmen des STEK unter Beachtung der unter A) genannten finanziellen Rahmenbedingungen ausweist.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In den bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. €) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt. 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zuschussbehörde macht die Auszahlung von zu beantragenden  Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans erfolgt.