Betreff
Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Ratsausschüsse
Vorlage
2014/0189
Aktenzeichen
011-21-00-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gem. § 58 Abs. 4 und § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

Begründung:

 

Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören.

 

In der konstituierenden Sitzung am 23.09.14 hat der Integrationsrat dem Rat empfohlen, die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Fachausschüsse zu wählen.

 

Eine beratende Mitgliedschaft sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Hauptausschuss, im Finanz- und Rechtsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss ist nicht zulässig, da diesen Ausschüssen nur Ratsmitglieder angehören dürfen (§ 58 Abs. 3 GO NRW).

 

Die für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgeschlagene sachkundige Einwohnerin und ihre Stellvertreterin werden als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend in den Ausschuss gewählt.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Erstellung der Vorlage konnte erst nach Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 23.09.14 erfolgen.