Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2015
- Mittelfristplanung 2016 - 2020
Vorlage
2014/0197
Aktenzeichen
201-01-21-11-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2015 und der Mittelfristplanung bis zum Jahre 2020 Zustimmung zu erteilen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

Buchhorn                                                      Stein

 

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet,

einen Wirtschaftsplan – bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan – aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über 5 Jahre zu erstellen.

 

Wirtschafts- und Mittelfristplan sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat der nbso hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2014 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung befasst und Zustimmung erteilt.

 

Die sich aus Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt werden entsprechend berücksichtigt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0197

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Liebsch/FB Finanzen/406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen auf Grund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0927 und dem Innenauftrag 970009270103.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Der voraussichtliche Eigenanteil für das Jahr 2015 beträgt 324.000 € und setzt sich momentan aus folgenden Plan-Einnahmen und -Ausgaben zusammen:

 

Bundes-/Landeszuschuss:                                809.000 €

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                    1.133.000 €

 

Haushaltsbelastung:                                          324.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt, Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2020 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso ergeben sich folgende Auswirkungen:

 

Jahr                               2016                   2017                    2018                   2019

 

Zuschüsse:          836.000 €           650.000 €           658.000 €              596.000

Kosten nbso:    1.164.000 €           905.000 €           910.000 €              827.000

Belastung:           328.000 €           255.000 €           252.000 €              231.000

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

 

Das Gesamttestat für den Westteil liegt mittlerweile vor.