Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
Vorlage
2014/0203
Aktenzeichen
011-20-03-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:

 

 

I. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

§ 17 Gruppen und Einzelvertreter

 

 

II. § 1 erhält folgende Neufassung:

 

(1)    Die Stadt Leverkusen betreibt für die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein internetbasiertes Ratsinformationssystem, das der Information dient.

 

(2)    Die Stadt ermöglicht den Mandatsträgern - unter Nutzung ihrer eigenen technischen Ausstattung/Hardware bzw. leihweise von der Stadt zur Verfügung gestellten iPads - den Zugang zum Ratsinformationssystem einschließlich der sie betreffenden nicht öffentlichen Dokumente unter Nutzung einer speziellen Verschlüsselung (Token).

 

(3)    Die Stadt stellt die benötigte Infrastruktur (WLAN) in allen Sitzungsräumen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Verfügung.

 

(4)    Mandatsträger nach Absatz 1, die das Ratsportal nutzen, sind verpflichtet,

 

1. die von ihnen hierzu verwendete Hardware durch ein Passwort zu schützen, das den jeweils aktuellen durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie empfohlenen Sicherheitsstandard erfüllt,

 

2. Dokumente, die sich auf den nicht öffentlichen Teil von Sitzungen beziehen oder sonst vertraulich zu behandeln sind, nur auf speziell verschlüsselten Speichermedien abzulegen, und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen,

 

3. die von ihnen verwendete Hardware mit einem Viren- und Zugriffsschutz auszustatten und diesen fortlaufend zu aktualisieren.

 

(5)    Innerhalb des Ratsinformationssystems sind verfügbar zu machen

 

1. für alle Mandatsträger:

 

Einladung, Nachtrag, Tagesordnung und zugehörige öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die entsprechenden Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen, das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat sowie das Handbuch Rat und Verwaltung,

 

2. für die Mitglieder des Rates:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen,

 

3. für die Mitglieder der Ausschüsse des Rates und deren Stellvertreter:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des jeweiligen Ausschusses sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen des jeweiligen Ausschusses,

 

4. für die Mitglieder der Bezirksvertretungen:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretung sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretung.

 

(6)    Die Regelungen der §§ 2 ff. bleiben hiervon unberührt.

 

 

III. In § 2 wird in Absatz 1 Satz 1 hinter „Sitzungstag schriftlich“ „per Post oder Fax oder elektronisch per E-Mail“ eingefügt.

 

 

IV. In § 3 Absatz 1 wird hinter „schriftlich“ „per Post oder bei entsprechendem Einverständnis elektronisch per E-Mail“ eingesetzt.

 

 

V. § 8 wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 Buchstabe b wird „Schluss der Debatte“ (bisher unter ff) neu unter die Unterbuchstaben cc aufgenommen; hierdurch verschieben sich die bisherigen Unterpunkte cc, dd, ee auf dd, ee und ff.

 

Des Weiteren wird bei Buchstabe b Unterbuchstaben neu dd „Verweisung…an einen Ausschuss“ durch „Verweisung…an ein anderes Gremium“ ersetzt.

 

Absatz 4 ändert sich entsprechend der vorgenannten Änderungen in Absatz 1.

 

 

VI. § 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2)  Endet die Existenz einer Fraktion in sonstiger Weise, insbesondere durch

1.    Unterschreiten der gesetzlichen Fraktionsmindeststärke oder

2.    im Wege des § 42 Absatz 2 GO NRW,

 

ist Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3 entsprechend anzuwenden.

Endet die Existenz einer Fraktion, so kann an die Stelle der Zusammenstellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 die Erklärung der Fraktion treten, sie habe sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Sachmittel der Stadt an die ihr nachfolgende Fraktion oder Gruppe oder den ihr nachfolgenden Einzelvertreter übergeben. Die Erklärung bedarf der Zustimmung des Nachfolgers.

 

 

VII. § 17 erhält folgende Neufassung:

 

§ 17 Gruppen und Einzelvertreter

 

(1)  Die Bestimmungen der §§ 15 Absatz 1 und 3 Satz 1 sowie 16 gelten für Gruppen des Rates entsprechend.

 

(2)  Die Bestimmungen des § 16 gelten für Einzelvertreter des Rates entsprechend.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Zu den Änderungen in § 1 Ratsinformationssystem, § 2 Tagesordnung (Absatz 1) und § 3 Einberufung zu den Sitzungen und Obliegenheiten der Ratsmitglieder (Absatz 1):

 

Es erfolgen Anpassungen gemäß dem Beschluss des Rates vom 29.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0100 „Digitaler Rat - Bereitstellung von digitalen Sitzungsunterlagen“. Die geänderten Bedingungen, digitale Bereitstellung von Sitzungsunterlagen und digitaler Eingang von Angelegenheiten für die Tagesordnung, finden somit Berücksichtigung.

 

Zu den Änderungen in § 8 Absätze 1 und 4:

 

Hier ist eine Änderung der Reihenfolge aufgrund des Zusammenhangs zwischen den Verfahrensanträgen „Schluss der Rednerliste“ und „Schluss der Debatte“ vorgesehen. Bei der Verweisung wurde bisher nur die „Verweisung….an einen Ausschuss“ geregelt, gleichwohl sind auch andere Fälle der Verweisung denkbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, die offenere Formulierung „Verweisung…an ein anderes Gremium“ zu verwenden.

 

Zu den Änderungen in §§ 16 und 17:

 

Bisher wurde die Nachfolge von Fraktionen an Gruppe oder Einzelvertreter bzw. umgekehrt nicht berücksichtigt. Mit der Änderung wird diesem Aspekt Rechnung getragen.

 

 

Die Änderungen der aktuellen Geschäftsordnung sind in der als Anlage beigefügten Synopse dargestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0203

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Susanne Weber / Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) / 0214/404-8881

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

--

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine