Betreff
Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten
Vorlage
2014/0205
Aktenzeichen
011-wb/mo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die bisherige Regelung sah unter Punkt 3 die Verleihung hochwertiger Geschenke an ausscheidende Ratsmitglieder vor (Uhr, Bild im Wert bis zu 200 Euro).

 

Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt hat der Rat bereits in seinem „99-Punkte-Einsparprogramm“ (Vorlage Nr. 0600/2010) in seiner Sitzung am 06.12.2010 unter lfd. Nr. 10 die Abschaffung teurer Geschenke für ausscheidende Ratsmitglieder beschlossen. Bei der Verabschiedung ausscheidender Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder nach dem 17. Tagungsabschnitt im Sommer 2014 wurde bereits entsprechend verfahren.

 

Da zukünftig ausscheidende Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder durch den Oberbürgermeister individuell im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aus den zur Verfügung stehenden allgemeinen Repräsentationsmitteln geehrt werden, wird dieser Punkt aus der Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten gestrichen. Insofern werden die bisherigen Richtlinien der aktuellen Beschlusslage des Rates angepasst.

 

Darüber hinaus wurde die neue Richtlinie sprachlich, in Bezug auf den Gesetzesbezug und die Neuordnung und Nummerierung der Absätze redaktionell überarbeitet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0205

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Susanne Weber / Oberbürgermeister, Rat und Bezirke / 0214 / 406 - 8881

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Einsparung in 2014 ca. 4.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Höhe der unter B aufgelisteten Einsparung hängt immer davon ab, wie viele Ratsmitglieder ausscheiden und wie lange die ausgeschiedenen Ratsmitglieder im Amt waren. Die Einsparung fällt wieder in 2020 und dann alle 5 Jahre an.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)