- Fällung einer Winter-Linde in Romberg
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung des Naturdenkmales Nr. 2.3-18 Winter-Linde in Romberg aus
Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.
Leverkusen, den 14.10.14
gezeichnet:
Schiefer Finke
Bezirksvorsteher Bezirksvertretungsmitglied
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Arborist des Fachbereichs Stadtgrün hat bei der turnusgemäßen
Regelkontrolle am 02.10.2014 an einer Winter-Linde mehrere Auffälligkeiten
festgestellt. Daher ist eine „Baumuntersuchung Stufe I“ (mit Stechbeitel,
Schonhammer, Sondierstab) durchgeführt worden.
Diese ergab, dass die Linde in ihrer Vitalität so stark beeinträchtigt
ist, dass der Baum nicht mehr stabil steht und bei jedem Sturm umstürzen kann.
Die Winter-Linde (Tilia cordata), Stammdurchmesser 160cm (einstämmig),
Baumhöhe 25m, Alter am Standort ca. 195 Jahre, steht in Romberg. Der Baum weist
eine eingerissene Vergabelung auf, die vor 2 Jahren mit mehreren Maßnahmen
gesichert wurde. Die Faulstelle am nördlichen Wurzelanlauf war vor 2 Jahren
schon sichtbar, aber ohne kritischen Klopfbefund. In diesem Jahr zeigt sich,
dass der komplette Wurzelanlauf eingefault ist, weiterhin sind Pilzfruchtkörper
des Flachen Lackporling aufgetreten. Die Untersuchung der Stufe 1 lässt
vermuten, dass in ca. 2m Breite im unmittelbaren Stammfußbereich, in nördlicher
Richtung, keine intakten Wurzelanläufe und Haltewurzeln mehr vorhanden sind.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Stabilität sind nicht möglich.
Der Befund ist so eindeutig, dass weitere (kostenintensive)
Untersuchungen zur Absicherung entbehrlich sind.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr muss die Winter-Linde gefällt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1014/0207
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich Stadtgrün/ Telefon: 406 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1305, Finanzposition 720000 - Öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
1.400 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Da der Baum bei jedem Sturm umstürzen kann, ist eine möglichst umgehende
Fällung notwendig, um Schäden zu verhindern.