Betreff
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 14.12.2009
Vorlage
2014/0209
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den von der Jury erarbeiteten Ergänzungen zu den Kulturförderrichtlinien vom 14. Dezember 2009 wird zugestimmt. Die ergänzten Richtlinien treten ab dem zweiten Halbjahr 2015 in Kraft.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Adomat

Begründung:

 

Die Förderrichtlinien, am 14.12.2009 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, sehen vor: „Die Förderkriterien sowie das Antrags- und Entscheidungsverfahren werden nach Bedarf, spätestens aber alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet“.

 

Aus dieser Überarbeitung ergeben sich folgende Änderungsvorschläge:

 

Ergänzung Punkt 1. Förderkriterien / Absatz 2:

Zu: „Mehrjährige Projekte werden bevorzugt behandelt, da sie nachhaltiger wirken. Sie werden nur dann bevorzugt behandelt, wenn sie keine bloße Wiederholung eines immer wiederkehrenden Ereignisses sind, sondern sich dynamisch entwickeln.“

Ergänzung: Eine dynamische Entwicklung, das heißt, ein kontinuierliches Überdenken und Anpassen von Konzepten, erweist sich als nicht durchsetzbar. Mindestvoraussetzung für eine Fortführung von Projekten über mehrere Förderzeiträume ist jedoch, dass sich bei Gastauftritten die Ausführenden nicht öfter als zweimal wiederholen.

 

Ergänzung Punkt 1. Förderkriterien / Absatz 4:

Zu: „Nicht gefördert werden können privatwirtschaftliche bzw. kommerziell tätige Unternehmen oder politische Gruppierungen“.

Ergänzung: Städtische und kirchliche Organisationen können nur gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus der freien Szene einen Antrag stellen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0209

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)