Beschlussentwurf:
Den von der Jury erarbeiteten Ergänzungen zu den Kulturförderrichtlinien vom 14. Dezember 2009 wird zugestimmt. Die ergänzten Richtlinien treten ab dem zweiten Halbjahr 2015 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die Förderrichtlinien, am 14.12.2009 vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossen, sehen vor: „Die Förderkriterien sowie das Antrags-
und Entscheidungsverfahren werden nach Bedarf, spätestens aber alle fünf Jahre
überprüft und gegebenenfalls überarbeitet“.
Aus dieser Überarbeitung ergeben sich folgende Änderungsvorschläge:
Ergänzung Punkt 1. Förderkriterien / Absatz 2:
Zu: „Mehrjährige Projekte werden bevorzugt behandelt, da sie nachhaltiger wirken. Sie werden nur dann bevorzugt behandelt, wenn sie keine bloße Wiederholung eines immer wiederkehrenden Ereignisses sind, sondern sich dynamisch entwickeln.“
Ergänzung: Eine dynamische Entwicklung, das heißt, ein kontinuierliches Überdenken und Anpassen von Konzepten, erweist sich als nicht durchsetzbar. Mindestvoraussetzung für eine Fortführung von Projekten über mehrere Förderzeiträume ist jedoch, dass sich bei Gastauftritten die Ausführenden nicht öfter als zweimal wiederholen.
Ergänzung Punkt 1. Förderkriterien / Absatz 4:
Zu: „Nicht gefördert werden können privatwirtschaftliche
bzw. kommerziell tätige Unternehmen oder politische Gruppierungen“.
Ergänzung: Städtische und kirchliche Organisationen können nur gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus der freien Szene einen Antrag stellen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0209
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)