Betreff
Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamt- und Sekundarschulen 2014-2020
Vorlage
2014/0211
Aktenzeichen
bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:          

 

1. Die Entwürfe der Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamt- und Sekundarschulen 2014 – 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Auf dieser Grundlage wird die Beteiligung der

 

·                    Schulkonferenzen der Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und
            Gesamtschulen gem. § 76 SchulG,

·                    örtlichen Schulaufsicht,

·                    betroffenen Fachbereiche und

·                    Nachbargemeinden

 

eingeleitet.

 

3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren werden die Schulentwicklungspläne zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung 

Buchhorn                                           Adomat

 

Begründung:

 

Die Entwicklung der Leverkusener Schullandschaft von 2014 – 2020 wird in einer Zusammenfassung der Schulentwicklungspläne für die

 

·        Grundschulen

·        Hauptschulen

·        Realschulen

·        Gymnasien

·        Gesamt- und Sekundarschulen

 

dargestellt. Diese Zusammenfassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Schulentwicklungspläne für die Förderschulen und die Leverkusener Berufskollegs werden voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2015 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Die ausführlichen Fassungen der angesprochenen Schulentwicklungspläne stehen den Fraktionen und Gruppen sowie dem Einzelvertreter zur Einsicht zur Verfügung bzw. können in digitaler Form beim Fachbereich Schulen abgerufen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0211

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406 4010, Herr Oestreich, FB 40, 406 4011

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Schulentwicklungspläne

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Schulentwicklungsplan nicht.

Aus schulorganisatorischer Sicht notwendige Baumaßnahmen erfordern Einzelvorlagen sowie entsprechende Etatisierung in den Haushaltsjahren.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)