Beschlussentwurf:
Die Sekundarschule in Leverkusen wird mit ihrer Errichtung in teilintegrativer Organisationsform geführt.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die Sekundarschule bietet
die Vorzüge eines integrierten Systems in der Sekundarstufe I und eröffnet ein
breites Angebot in der Sekundarstufe II.
Mit einer Sekundarschule,
die eng mit einem Gymnasium und einem Berufskolleg kooperiert, wird ein Angebot
geschaffen, das ohne Brüche zum Abitur oder in eine berufliche Bildung führen
kann.
Die Sekundarschule
Leverkusen verfolgt eine teilintegrative Konzeption. Sie vereint die Vorzüge
des gemeinsamen Lernens über die Jahrgangsstufe sechs hinaus und der späten
Festlegung auf einen bestimmten Bildungsgang mit einer leistungsgerechten
Förderung in den Kernfächern.
Hierzu werden in den
Fächern Englisch und Mathematik ab Klasse 7 Grund- und Erweiterungskurse
eingerichtet, in denen die Schülerinnen und Schüler je nach ihrem
Leistungsvermögen unterrichtet werden. Ab Klasse 8 wird in Deutsch und ab
Klasse 9 in den Fächern Physik oder Chemie in der gleichen Weise differenziert.
Die Schülerinnen und
Schüler haben bis zur Klasse 10 die Möglichkeit, nach Beschluss der
Klassenkonferenz zum Halbjahr das Kursniveau ihrem Leistungsstand entsprechend
zu wechseln.
Durch diese
Differenzierung ist gewährleistet, dass niemand über- oder unterfordert wird
und jeder den individuell höchstmöglichen Schulabschluss erhält.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0217 Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406
4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)