- Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des Opladener Weihnachtsmarktes/Schlebuscher Adventsmarktes vom 14.12.14 auf den 21.12.14
- Konzeption Winterfest mit verkaufsoffenem Sonntag am 28.12.14 in Wiesdorf
Beschlussentwurf:
1.
Der Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages im
Rahmen des Opladener Weihnachtsmarktes und Schlebuscher Adventsmarktes vom 14.12. 2014 auf den 21.12.2014 wird zugestimmt.
2.
Dem Winterfest mit verkaufsoffenem Sonntag am
28.12.2014 in der Leverkusener City wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Aufgrund
einer Eingabe des KAB-Stadtverbandes
Leverkusen an die Bezirksregierung Köln
hinsichtlich der Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen wurde die Stadt Leverkusen bezüglich der
Verlegung der Sonntagsöffnung des Opladener Weihnachtsmarktes und Schlebuscher
Adventsmarktes vom 14.12.14 auf den 21.12.14 von der Bezirksregierung Köln
aufgefordert, die Interessensvertretungen gem. § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) dazu anzuhören
und den Rat in seiner Sitzung am 01.12.2014 darüber entscheiden zu lassen.
Die Begründungen
der jeweiligen Werbegemeinschaften für die Verlegung der o. a.
Weihnachts-/Adventsmärkte sind als Anlage I beigefügt.
Außerdem musste
die Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. noch eine Konzeption für das
Winterfest am 28.12.14 in der Leverkusener City vorlegen, damit geprüft werden
kann, ob die Veranstaltung den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW)
entspricht.
Eine
entsprechende Konzeption der Veranstaltung wurde von der Werbegemeinschaft City
Leverkusen e. V. eingereicht und ist der Anlage II zu entnehmen.
Die
Interessensvertretungen mussten zu der Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages
in Opladen/Schlebusch und zu der Konzeption des Winterfestes nach Vorgabe der
Bezirksregierung Köln noch angehört werden.
Mit Schreiben vom 25.09.2014 wurden deshalb folgende Institutionen zu den o. a. Veranstaltungen angehört:
- Ver.di
Geschäftsstelle Leverkusen
- Industrie- und Handelskammer Köln
- Handwerkskammer Köln
- Rheinischer Einzelhandels- und
Dienstleistungsverband
- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e.V.
Leverkusen
- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden Leverkusen
- Katholikenrat
der Stadt Leverkusen
Stellungnahmen
dazu gingen vom Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, von der
Handwerkskammer Köln und von der Industrie- und Handelskammer Köln ein (Anlage
III).
Der Katholikenrat hat angekündigt, auch noch eine Stellungnahme nachzureichen.
Demnach bestehen
von Seiten des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes, der
Handwerkskammer zu Köln sowie der Industrie- und Handelskammer Köln keinerlei
Bedenken gegen die im Dezember 2014 geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Die von den Werbe-,
Förder- und Aktionsgemeinschaften vorgelegte Begründung für die Verschiebung
des verkaufsoffenen Sonntages und das Konzept für das Winterfest entsprechen
nach Prüfung durch die Verwaltung dem Kriterienkatalog der Stadt Leverkusen und
den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
2014/0219
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Horst Wedler / 30 / 406-3015
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der reguläre Abgabetermin für die Ratsvorlage konnte nicht eingehalten werden, weil zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Stellungnahmen der Interessenverbände noch nicht vorlagen. Die Stellungnahme des Katholikenrates steht noch aus.