Betreff
Verkaufsoffene Sonntage 2014
- Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des Opladener Weihnachtsmarktes/Schlebuscher Adventsmarktes vom 14.12.14 auf den 21.12.14
- Konzeption Winterfest mit verkaufsoffenem Sonntag am 28.12.14 in Wiesdorf
Vorlage
2014/0219
Aktenzeichen
301-30-12-wed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des Opladener Weihnachtsmarktes und Schlebuscher Adventsmarktes vom 14.12. 2014  auf den 21.12.2014 wird zugestimmt.

 

2.      Dem Winterfest mit verkaufsoffenem Sonntag am 28.12.2014 in der Leverkusener City wird zugestimmt.

 

gezeichnet:                                        

                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                  Stein

Begründung:

 

Aufgrund einer Eingabe des  KAB-Stadtverbandes Leverkusen an die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen  wurde die Stadt Leverkusen bezüglich der Verlegung der Sonntagsöffnung des Opladener Weihnachtsmarktes und Schlebuscher Adventsmarktes vom 14.12.14 auf den 21.12.14 von der Bezirksregierung Köln aufgefordert, die Interessensvertretungen gem. § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) dazu anzuhören und den Rat in seiner Sitzung am 01.12.2014 darüber entscheiden zu lassen.

 

Die Begründungen der jeweiligen Werbegemeinschaften für die Verlegung der o. a. Weihnachts-/Adventsmärkte sind als Anlage I beigefügt.

 

Außerdem musste die Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. noch eine Konzeption für das Winterfest am 28.12.14 in der Leverkusener City vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die Veranstaltung den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) entspricht.

 

Eine entsprechende Konzeption der Veranstaltung wurde von der Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. eingereicht und ist der Anlage II zu entnehmen.

 

Die Interessensvertretungen mussten zu der Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages in Opladen/Schlebusch und zu der Konzeption des Winterfestes nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln noch angehört werden.

 

Mit Schreiben vom 25.09.2014 wurden deshalb folgende Institutionen zu den o. a. Veranstaltungen angehört:

 

- Ver.di Geschäftsstelle Leverkusen

- Industrie- und Handelskammer Köln

- Handwerkskammer Köln

- Rheinischer Einzelhandels- und Dienstleistungsverband

- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e.V. Leverkusen

- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden Leverkusen

- Katholikenrat der Stadt Leverkusen

 

Stellungnahmen dazu gingen vom Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, von der Handwerkskammer Köln und von der Industrie- und Handelskammer Köln ein (Anlage III). Der Katholikenrat hat angekündigt, auch noch eine Stellungnahme nachzureichen.

 

Demnach bestehen von Seiten des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes, der Handwerkskammer zu Köln sowie der Industrie- und Handelskammer Köln keinerlei Bedenken gegen die im Dezember 2014 geplanten verkaufsoffenen Sonntage.

 

Die von den Werbe-, Förder- und Aktionsgemeinschaften vorgelegte Begründung für die Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntages und das Konzept für das Winterfest entsprechen nach Prüfung durch die Verwaltung dem Kriterienkatalog der Stadt Leverkusen und den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage 2014/0219

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Horst Wedler / 30 / 406-3015

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der reguläre Abgabetermin für die Ratsvorlage konnte nicht eingehalten werden, weil zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Stellungnahmen der Interessenverbände noch nicht vorlagen. Die Stellungnahme des Katholikenrates steht noch aus.