Betreff
Wohnungslosenhilfe in Leverkusen
- Jahresbericht 2013
Vorlage
2014/0221
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der mündlich vorgetragene Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Wohnungslosenhilfe im Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 15.07.2002 dem vom Caritasverband (CV) Leverkusen e.V. vorgelegten Konzept zur Durchführung der Wohnungslosenhilfe in Leverkusen zugestimmt und beschlossen, dass der Caritasverband zur Umsetzung des Konzeptes jährlich 770.100 € erhält.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, eine Leistungsvereinbarung abzuschließen (Vorlage R 1034/15. TA).

 

Gem. § 5 dieser Leistungsvereinbarung ist ein regelmäßiges Berichtswesen/ Controlling vorgesehen. Dieses wird in der Beziehung Verwaltung/CV vollzogen durch laufenden Austausch in Einzelfallfragen sowie einem vierteljährlichen Berichtswesen inklusive fachlichem Controlling.

 

Daneben ist eine jährliche Zusammenfassung der geleisteten Arbeit vorgesehen, die interessierten Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Aus allen Segmenten ergeben sich im Dialog Verwaltung/CV Ansatzpunkte für die weitere Ausgestaltung der Arbeit.

Um diesbezüglich eine möglichst breite Streuung zu berücksichtigender Faktoren zu erreichen, ist der zuständige Fachausschuss gemäß Beschlusslage in den Qualitätsentwicklungsprozess einzubeziehen.

 

Hierzu soll einmal jährlich berichtet werden.

 

Es werden zum gesamten Bereich Wohnungslosenhilfe Fragen beantwortet und Anregungen/Kritikpunkte entgegengenommen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2014/0221…………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, 406-5000…………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresbericht der Wohnungslosenhilfe 2013

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aus organisatorischen Gründen konnte die Vorstellung des Jahresberichts im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren bisher nicht erfolgen. Die vertraglich geregelte Berichtspflicht soll nun in der letzten Sitzung in 2014 erfolgen.