Betreff
Projekt "Herzlich Willkommen in Leverkusen" im Rahmen des Präventionskonzeptes "Frühe Hilfen"
Vorlage
2014/0224
Aktenzeichen
513-3-1-00-kri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2013 einen Betrag in Höhe von 26.883 € anzuweisen.

 

Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510088000003 – Sachkonto 59 91 61 (Rückstellungen Hilfe zur Erziehung außerhalb von Einrichtungen) zur Verfügung.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.

Drittmittel konnten für 2013 nicht eingeworben werden (s. Anlage).

 

Die in 2013 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 26.883,00 € ( s. Anlage).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0224

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner: Herr Schmidt/ Fachbereich 51/ Telefon: 51 40

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.10.2010 i. R. des Präventionskonzeptes “Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-          der Zunahmen von Kindeswohlgefährdungen

-          der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen

-          der wachsenden Kinderarmut.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO sind erfüllt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0615,

Innenauftrag 510088000003

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Einmalig 26.883,00 € aus Rückstellungen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2015 max. 50.000 €

2016 max. 50.000 €

2017 max. 50.000 €

2018 max. 50.000 €

2019 max. 50.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zahlung erfolgt aus Rückstellungen für 2013.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Antrag lag zum regulären Abgabetermin für die Vorlage noch nicht vor. Damit die für 2014 eingeplanten Mittel im laufenden Haushaltsjahr noch entsprechend abfließen können, erfolgt die Erstellung der Vorlage zum Nachtragstermin.