Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk I
Vorlage
2014/0230
Aktenzeichen
01-40-2014/0230-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt den in der Begründung aufgezählten sowie in den Einzelexpertisen zu dieser Vorlage dargestellten notwendigen Baumfällungen zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Folgende Bäume im Stadtbezirk I müssen im kommenden Winter gefällt werden:

 

1.         Fällung einer Pappel an der Nordseite der Wöhlerstraße zwischen Liebig- und Nobelstraße

 

2.         Fällung von fünf Bäumen auf dem Friedhof Manfort

 

3.         Fällung einer Kirsche in der Grünanlage Aldegundisstraße

 

4.         Fällung einer Robinie an der GGS Masurenstraße

 

Einzelheiten darüber, warum die Bäume gefällt werden müssen, können den Anlagen entnommen werden.

 

Bei allen vorgesehenen Fällungen handelt es sich um Bäume, bei denen gemäß § 10 der Hauptsatzung zuvor die zuständige Bezirksvertretung zu beteiligen ist.

 

Einige der nun zur Fällung vorgesehenen Bäume standen schon seit längerem unter besonderer Beobachtung, um sie, solange es noch verantwortbar war, stehen lassen zu können. Bei diesen und anderen Bäumen wurden bei den Baumkontrollen der letzten Monate sich rasant entwickelnde Schadmerkmale (z. B. Befall mit dem äußerst aggressiven Brandkrustenpilz) festgestellt. Alle benannten Bäume müssen in diesem Winter zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum gefällt werden.

 

Die Häufung von Baumfällungen in diesem Turnus erklärt sich u. a. dadurch, dass die Verwaltung, sofern es fachlich und rechtlich vertretbar ist, versucht die Baumfällungen möglichst außerhalb der Vogelschutzzeit zwischen Oktober und März durchzuführen und aus den Ergebnissen einer in den vergangenen Wochen von externen Gutachtern durchgeführten Baumkontrolle auf den Friedhöfen.

 

Gerade auf den Friedhöfen macht es sich bemerkbar, dass der dort befindliche Baumbestand meist sehr alt ist. Wie überall in der Tier- und Pflanzenwelt werden auch Bäume mit zunehmendem Alter immer anfälliger gegenüber Erkrankungen und sonstigen Einflüssen. Hinzu kommt, dass z. B. alte Astausbrüche in der Folge von Stürmen ein Einfallstor für Pilze und sonstige Krankheiten sind.

 

Nachpflanzungen von Bäumen auf den Friedhöfen machen in dem ohnehin meist waldartigen Bestand keinen Sinn. Denkbar wären Nachpflanzungen an anderen Stellen. Ob Nachpflanzungen von Bäumen, die in Grün- und Parkanlagen gefällt werden müssen, an Ort und Stelle sinnvoll wären, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind auf jeden Fall vorgesehen.

 

Problematisch ist allerdings in allen Fällen, dass es sich bei Baumpflanzungen um eine freiwillige Maßnahme handelt, für die in absehbarer Zeit keine oder nur geringe Mittel zur Verfügung stehen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0230

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Hr. Bremicker, 67, 6770 und Hr. Parthey, 67, 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Baumfällungen werden entweder durch eine städtische Baumkolonne oder nach Jahresvertragspreisen durch eine Fremdfirma durchgeführt. Die externen Kosten werden ca. 3.298,00 € betragen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Priorisierung der Gefahrenbäume gibt vor, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu fällen sind. Gleichzeitig ist die Verwaltung bestrebt, die Baumfällungen möglichst in den Wintermonaten durchzuführen.

 

Außerdem versucht die Verwaltung, die Anzahl der Einzelvorlagen zu reduzieren und möglichst viele Objekte in einer Vorlage zusammenzufassen.

 

Hinzu kommt, dass die Untersuchungsergebnisse der externen Baumkontrolleure erst gegen Ende Oktober vollständig vorlagen. Die von den Kontrolleuren vorgeschlagenen Baumfällungen mussten, bevor sie in eine Vorlage einflossen, zunächst noch einmal vom städtischen Fachpersonal überprüft und gewertet werden.

 

Dies alles führte dazu, dass diese Vorlage erst in der 44. Kalenderwoche erstellt werden konnte.

 

Um die Fällungen aus Sicherheitsgründen möglichst zeitnah durchführen zu können, ist eine Beratung in diesem Sitzungsturnus erforderlich.