Betreff
Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und
Alkenrath - westlich Schlebuschrath"
- Änderung der im Bebauungsplan festgesetzen Straßenverkehrsfläche sowie Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Anlagen 3.1.1 und 3.1.2 der Vorlage 2014/0050) sowie Änderung des Systemschnitts (Anlage 6 der Vorlage 2014/0050)
Vorlage
2014/0050/1
Aktenzeichen
613-26-208A/II, III-extern/he
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Aufgrund der aktuell durchgeführten Planabstimmung zwischen der Bahn AG und der Stadt Leverkusen - im Zusammenhang mit der geplanten Gütergleisverlegung - haben sich die Flächenanforderungen der Bahn AG neu definiert. Demnach beansprucht die Bahn gegenüber der bisherigen Festlegung eine um 1,5 m erweiterte Fläche zur Anordnung einer Versickerungsanlage. Die Überlagerung eines zukünftig planfestgestellten Bereichs mit einer Verkehrsfläche wäre planungsrechtlich nicht zulässig. Mit dieser Ergänzungsvorlage erfolgt die Festsetzung der Straßenverkehrsfläche auf eine Regelbreite von 17,5 m sowie die Anpassung des östlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans:

 

-            Im Osten verläuft die Grenze entlang der Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 98/II „Busbahnhof Opladen“ 2. Änderung, daran anschließend in südlicher Richtung mit einem Abstand von 6,5 m entlang der geplanten westlichen Gütergleisachse. Darüber hinaus ist der Anschluss der neuen Bahnallee an die Robert-Blum-Straße über einen ovalen Kreisverkehr Teil des Geltungsbereiches.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Beschreibung der Änderungen zur Vorlage Nr. 2014/0050

Die Änderungen basieren auf erneuten Abstimmungen und neuen Erkenntnissen innerhalb der Schnittstellenplanungen von Gütergleisverlegung (GGV) und "Neue Bahnallee".

Die städtebauliche Planung im Bebauungsplanentwurf Nr. 208 A/II, III berücksichtigt zur Abgrenzung zwischen GGV und angrenzender Straßenverkehrsfläche ursprünglich einen Abstand von 5,00 m zur Gleisachse der GGV.

 

Von Seiten der Deutschen Bahn AG wird jedoch westlich neben der Gleisanlage eine Versickerungsanlage vorgesehen. Hierfür beansprucht die Deutsche Bahn AG einen um 1,5 m erweiterten Platzbedarf. Dieses führt bei einer festgesetzten Verkehrsfläche von 19,0 m zu einer Überschneidung mit dem Bebauungsplan und greift in den Querschnitt "Neue Bahnallee" ein.

 

Da ein solcher Einschnitt planungsrechtlich nicht zulässig wäre, wurde in aktuellen Abstimmungsterminen eine Lösung gesucht, die beiden Planungen (GGV und Bebauungsplanentwurf Nr. 208 A/II, III) gerecht wird. Es wurde ein Konsens gefunden, der die Überlagerung der Gleisentwässerung mit der vorgesehen öffentlichen Verkehrsfläche vermeidet. Hierdurch ergibt sich gegenüber dem Bebauungsplanentwurf der Vorlage Nr. 2014/0050 eine Reduzierung der Verkehrsfläche um 1,5 m an der Ostseite sowie dementsprechend die Anpassung der östlichen Plangebietsgrenze. Die innerhalb des Bebauungsplanentwurfs festgesetzte Verkehrsfläche weist nunmehr eine Regelbreite von 17,5 m auf.

 

Die Breiten für den Gehweg und die Fahrbahn (inkl. des Angebotsstreifens für Radfahrer) bleiben unverändert, da es sich um Mindestmaße handelt.

Der westliche Grünstreifen zur geplanten Neubebauung soll um 50 cm auf 2,50 m Breite reduziert werden. Der mittlere Grünstreifen bleibt in der Breite unverändert, da dieser stellenweise durch Linksabbiegespuren unterbrochen wird, die ein Mindestmaß von 3,0 m erfordern.

Der geplante östlich verbleibende Grünstreifen zur Gleisanlage, soll von 2,0 m auf 1,0 m Breite verringert werden. Er ist originär zur Einrichtung von Leit- und Schutzelementen vorgesehen.

 

Die gestalterische und funktionale Grundkonzeption der „Neuen Bahnallee“ bleibt bestehen. Die detaillierte Festlegung der Gestaltung der Verkehrsfläche obliegt einer später zu beschließenden Ausbauplanung.

 

Im Übrigen wird auf die Begründung der Vorlage Nr. 2014/0050 verwiesen.