Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebühren-bedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co.KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2015 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Kalkulation 2015 auf der Basis der testierten Vorkalkulation der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten erfolgt.

 

2. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1.1) und die Ermittlung der Gebührensätze (Anlage 1.2) werden zur Kenntnis genommen.

 

3. Die Satzung zur 18. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:                                                                          In Vertretung

Buchhorn                                                                              Stein

Begründung:

 

Allgemeines:

Bei der Beauftragung der AVEA durch die Stadt Leverkusen und den Bergischen Abfallwirtschaftsverband handelt es sich um öffentliche Aufträge, die nach preisrechtlichen Vorschriften zur Bestimmung der Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften der „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) unterliegen.  

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage Nr. R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin nach LSP durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2015 der AVEA GmbH & Co. KG ist von der Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.

Für eventuelle Fragen zur Planung und Kostenentwicklung bei der AVEA GmbH & Co.KG steht ein Vertreter der Gesellschaft am Tag der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses für Erläuterungen zur Verfügung.

 

Gebührenfestsetzung:

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2013 und der Vorkalkulation für das Jahr 2015 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung steigen gegenüber dem Jahr 2014 um 2,58 %.

 

Die Gründe hierfür stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

-            Die Prognose berücksichtigt sowohl die erwarteten allgemeinen Kostensteigerungen sowie das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Personalkostenbereich.

 

-            Die Kosten für die Umsetzung des gesetzlichen Ziels zur Intensivierung der Erfassung von Elektrokleingeräten – in Leverkusen über Depotcontainer – werden berücksichtigt. Für das Jahr 2015 ist die Aufstellung weiterer Container geplant.

 

-            Umsetzung des Anspruchs der Stadt Leverkusen an deren Sauberkeit wurde mit den gebührenrelevanten Kosten berücksichtigt.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren 2015 ist zu berücksichtigen, dass aus dem Jahre 2011 (s. Vorlage 1934/2012) noch ein Rest-Überschuss in Höhe von 246.548,62 € eingesetzt werden muss und im Jahr 2012 (s.Vorlage 2473/2013) ein Überschuss in Höhe von 529.035,17 € erwirtschaftet wurde, der ebenfalls zu einem großen Teil in die Gebührenbedarfsberechnung eingeflossen ist.

Die Abrechnung des Jahres 2013 hat einen Überschuss von 369.041,05 € ergeben.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor:

Der Restüberschuss aus dem Jahre 2011 wird in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 vorgetragen. Ein Teilbetrag in Höhe von 429.035,17 € des Überschusses aus dem Jahr 2012 wird in das Jahr 2015 vorgetragen. Dies führt dazu, dass trotz der für das Jahr 2015 prognostizierten Kostensteigerungen die Gebührensteigerung abgefedert wird und sich die Gebühr für die Abfallentsorgung um 2,58 % erhöht.

 

Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 100.000 € aus dem Jahr 2012  wird – wie auch der gesamte Überschuss aus dem Jahre 2013 – ins Jahr 2016 vorgetragen.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2014 noch nicht eingeschätzt werden kann. So können größere Gebührenschwankungen im nächsten Jahr vermieden werden.

 

Stand und Verwendung der Überschüsse

Entstehungsjahr    Betrag                       Verwendung 2015  Vortrag 2016

Überschuss 2011      246.548,62 €             246.548,62 €            

Überschuss 2012      529.035,17 €             429.035,17 €             100.000,00 €

Überschuss 2013      369.041,05 €                         0,00 €             369.041,05 €

 

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge


Gebührenüberschüsse und – fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.

 

Es ergibt sich somit folgender Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte (Einwohnergleichwert = Maßstab für Abfall aus anderen als privaten Herkunftsbereichen).

 

-            ohne Kompostierungsabschlag

bisher 87,80 €                            neu 90,07 €

 

-            im Falle einer Ermäßigung bei Eigenkompostierung

bisher 76,29 €                            neu 78,49 €

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co.KG am 05.12.2014 den Wirtschaftsplan 2015 in der der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren zu Grunde liegenden Fassung beschließt.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                           277.845 €

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                          259.836 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Kosten für Stilllegung und Nachsorge Deponie

            Schlangenhecke                                                                                                2.766 €

 

d)        Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                      538.859 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren                   

 

e)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2015                                  10.000 €

                      

Summe                                                                                                        1.089.306 €

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0263

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Naves              20/201             0214/406-2170……….

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2015

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe:         1110

Produkt:                     11101

Finanzstelle:            970011101

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Erhöhung der Gebühren um 2,58 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die abschließende Abstimmung der erforderlichen Unterlagen erst vor wenigen Tagen erfolgen konnte, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2015 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2014 erforderlich.