Betreff
Bebauungsplan Nr. 189/I "Elbestraße/Masurenstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
0282/2010
Aktenzeichen
189/I-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich Rheindorf-Nord zwischen Elbestraße, Masurenstraße, Müritzstraße, Saalestraße und Okerstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

gezeichnet:

Mues

 

Bestandteile dieser Vorlage sind folgende Anlagen:

 

Anlage 1       Abgrenzung des Plangebietes

Anlage 2       Abgrenzung der Sanierungssatzung Rheindorf-Nord

Anlage 3       Begründung zum Aufstellungsbeschluss

Anlage 4       Anträge Nr. 0219/2009 und Nr. 0228/2009 (17.TA)

 

 

Begründung:

 

Der Teil Rheindorf-Nords zwischen Elbestraße, Masurenstraße, Saalestraße, Müritzstraße und Okerstraße wird im Wesentlichen geprägt durch Wohnbestandsgebäude in viergeschossiger Bauweise. Weitere Nutzungen im Planbereich sind die Gemeinschaftsgrundschule Masurenstraße, ein Lebensmittelmarkt (Lidl) sowie Einfamilienkettenhäuser am Siedlungsrand. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Grenzen der „Sozialen Stadt Rheindorf“. Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 25.09.2006 das integrierte Handlungskonzept als Grundlage des Antrags auf Aufnahme in das Landesprogramm „Soziale Stadt NRW“ beschlossen. Die Fläche ist außerdem Bestandteil der Sanierungssatzung „Rheindorf-Nord“ (rechtsverbindlich seit dem 12.11.2009).

 

„Soziale Stadt NRW“ ist ein ressortübergreifendes Handlungsprogramm der Landesregierung für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf. Das Programm hat zum Ziel, in den städtischen Problemgebieten die Lebensbedingungen und die Integration durch die Mobilisierung der vorhandenen Kräfte zu verbessern. Es geht unter anderem darum, durch städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Wohnsituation, durch effektives, bürgernahes Stadtteilmanagement und durch Öffentlichkeitsarbeit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bewohner motiviert sind, Teil der städtischen Gemeinschaft zu bleiben, und die Quartiere selbst als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum zu erhalten und zu stärken. Zielsetzung ist die Attraktivierung und Aufwertung des genannten Raumes (siehe Anlage 2). Die Stadt ist bestrebt, eine städtebaulich verträgliche Wohnentwicklung zu ermöglichen.

 

Die Zulässigkeiten von Bauvorhaben werden derzeit über den § 34 Baugesetzbuch („Einfügen in den Bestand“) beurteilt. Auf dieser Grundlage ist es allerdings nur sehr begrenzt möglich, die Qualität von Neubauvorhaben bzw. die Frage von Geschosswohnungsbau oder Ein- und Zweifamilienhäusern zu steuern. Daher hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.09 den Anträgen Nr. 0219/2009 und Nr. 0228/2009 (17.TA) entsprochen und die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss vorzubereiten. Ziel der Anträge und somit des Aufstellungsbeschlusses ist die Vermeidung einer weiteren (unangemessenen) baulichen Verdichtung durch Geschosswohnungsbau sowie eine Verbesserung der Qualität der Bebauung (frei finanzierter Wohnungsbau, Ein- bis Zweifamilienhäuser).

 

  • Der Aufstellungsbeschluss erfolgt, um eine Grundlage für die weiteren Mittel zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß Baugesetzbuch zu haben (z.B. Zurückstellung, Veränderungssperre).

 

  • In einem nächsten Arbeitsschritt sind mit den Grundstückseigentümern weitere Gespräche zu ihren baulichen Planungen zu führen, insbesondere zu den Themen Umbau des Bestandes, etwaige Abbruchmaßnahmen (sind derzeit keine in diesem Bereich bekannt) und Planungen zur Nachverdichtung.

 

  • Auf Grundlage städtebaulicher Entwürfe sind die Ziele der Planung zu präzisieren. Ggf. sind eine Erweiterung des Plangebietes oder weitere Bebauungspläne erforderlich.

 

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt außerhalb des Arbeitsprogrammes Verbindliche Bauleitplanung. Das Planverfahren wird durch die Stadt Leverkusen durchgeführt.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Mittel zur Sicherung der Bauleitplanung wie Zurückstellung von Bauvorhaben, Veränderungssperre etc. nutzen zu können, ist ein Aufstellungsbeschluss kurzfristig erforderlich.