Betreff
Aufbau von Kolumbarien auf den Friedhöfen Birkenberg und Reuschenberg
Vorlage
2014/0282
Aktenzeichen
01-40-2014/0282-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren Kolumbarien auf den Friedhöfen Birkenberg und  Reuschenberg zu. Die Mittelfreigabe für die Baukosten in Höhe von 136.000 € wird unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung erteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die grundlegende Entscheidung der Bezirksvertretung II für die Aufstellung weiterer Kolumbarien und deren Standorte auf den beiden Friedhöfen wurde bereits mit dem Beschlüssen zur Vorlage 2640/2014 vom 25.03.2014 für den Friedhof Birkenberg (im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Hochkreuzanlage) und zur Vorlage Nr. 2193/2013 vom 02.07.2013 für den Friedhof Reuschenberg getroffen.

 

Auf dem Friedhof Birkenberg werden drei Gruppen von jeweils 12 Kolumbarien im Feld 21 (rechts vom Hauptweg) in der gleichen Weise errichtet, wie die Anlage, die im Dezember 2014 fertiggestellt wurde. Baukosten: 66.000 €.

 

Auf dem Friedhof Reuschenberg ist geplant, 96 neue Kolumbarien in vier Blöcken am östlichen Rand des Friedhofes, in lockerer Fortsetzung der bereits bestehenden Anlagen, aufzustellen. Baukosten: 70.000 €.

 

Da die beiden Teilmaßnahme über der Betragsgrenze von 30.000 € liegen, muss die Bezirksvertretung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 c) der Hauptsatzung beteiligt werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0282

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer, 67, 6716

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe explizit als Wahlleistung genannt. Die Baukosten werden über die Friedhofsgebühren refinanziert.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzposition:         783300 -Erweiterungs- und Ausbaukosten-

Finanzstelle:              670013100112012

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Friedhof Birkenberg           66.000 €

Friedhof Reuschenberg      70.000 €

                                             136.000 €

 

100.000 € für 2015 geplant

  36.000 € für 2016 geplant über VE

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Abschreibung ca. 2.500 € p.a.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)