Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2. e) cc) der Hauptsatzung zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Flächen entlang der Remisen am Schlossgraben sind in den letzten Jahren durch Wildrosengewächse, Erlen, Weiden und Haselsträucher zugewachsen. Neben der eingeschränkten Sicht auf die Remisen des Schlosses Morsbroich ist eine Entfernung des Aufwuchses vor allem erforderlich, um Schäden an der Einfassung des Wassergrabens und den denkmalgeschützten Gebäuden zu verhindern. Durch die Hebelwirkung der inzwischen bis ca. 6 Meter hohen Bäume und Sträucher wird die Einfassung des Schlossgrabens und die Grünfläche zerstört. Des Weiteren entsteht durch die dauerhafte Beschattung der Remisen erhöhte Feuchtigkeit im Fundament- und Wandbereich und eine damit einhergehende Vergrünung der Fassaden. Gleichzeitig zieht der dichte Bewuchs zunehmend Bisamratten an, die Gänge und Baue an den Fundamenten graben, die wiederum die Feuchtigkeitsproblematik verschärfen.
Die Arbeiten sollen außerhalb der Vogelschutzzeit (zwischen
Oktober und März) erfolgen, so dass ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt
notwendig ist. Nach dem Rückschnitt soll die Fläche eingesät und in Zukunft zweimal
jährlich gemäht werden.
Neben den erläuterten Gründen wird die Pflegemaßnahme insbesondere auch durch die Untere Denkmalbehörde begrüßt, da hierdurch neben der Pflege des direkten Umfelds der historischen Bausubstanz auch die Sichtachsen auf die denkmalgeschützten Gebäude wiederhergestellt werden.
Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Pflegearbeiten (auf ca. 300 qm) entscheidet die zuständige Bezirksvertretung für den Stadtbezirks III gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2. e) cc) der Hauptsatzung über die Maßnahme.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0286
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reichwaldt/KSL/4110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 6.500 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine