Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Produktgruppe 0515 - Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage
2014/0298
Aktenzeichen
500-ZD-ja
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.400.000 Euro bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen unter folgenden Positionen zur Verfügung:

 

1.   Personalaufwendungen, diverse Einzelposten                              250.000 Euro

2.   Gewerbesteuerumlage                                                                      550.000 Euro

3.   Gebäudeunterhaltung, diverse Einzelposten                               1.000.000 Euro

4.   Außerordentlicher Ertrag Erstattung Versicherung                        900.000 Euro

5.   Sanierung Hafen Hitdorf                                                                    650.000 Euro

6.   Landschaftsumlage                                                                             50.000 Euro

Gesamt:                                                                                            3.400.000 Euro

 

Leverkusen, 11.12.2014

 

gezeichnet:

Buchhorn                                      Rh. Eimermacher                                        Rf. Lepsius

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Der Fachbereich Soziales benötigt bis zum Ende des Haushaltsjahres  zusätzliche Mittel für folgende Leistungsbereiche:

 

-          Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

-          Eingliederungshilfe (6. Kap. SGB XII) 

 

Die höheren Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind vor allem auf die stark gestiegene Anzahl erforderlicher Integrationshelfer in Förderschulen, Regelschulen und Kindergärten zurückzuführen.

 

Aktuell werden die Personalkosten für 65 Integrationshelferinnen/Integrationshelfer aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert. Im Bereich der Frühförderung haben sich die Fallzahlen innerhalb von 2 Jahren nahezu verdoppelt.

 

Tendenziell muss von weiterhin steigenden Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe ausgegangen werden.

 

Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bekanntermaßen eine deutliche Fallzahlsteigerung zu verzeichnen, die eine Überschreitung des Budgets zur Folge hat.

 

Der Haushalt 2015 - der am 01.12.2014 in den Rat eingebracht wurde - berücksichtigt diese Steigerungen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Jansen/50/406-5004

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Mittelbereitstellung im Bereich SGB XII – Sozialhilfe – bzw. des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit um Pflichtaufgabe ohne Ermessen, so dass die Voraussetzungen des § 82 GO NRW für die weitere Mittelbereitstellung vorliegen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0515, diverse Innenaufträge/Sachkonten

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Mehrbedarf bei PN 0515: 3.400.000 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die umgehende Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich, da sonst insbesondere die maschinelle Zahlung der Transferaufwendungen nicht erfolgen kann.

 

Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war nicht möglich, weil Deckungsmittel innerhalb der Satzungssummen 2014 erst unter Verwertung des Erkenntnisstandes Mitte Dezember des Jahres gefunden wurden und durch den Fachbereich Finanzen zur Verfügung gestellt werden konnten.