- Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Produktgruppe 0515 - Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.400.000 Euro bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen unter folgenden Positionen zur Verfügung:
1. Personalaufwendungen, diverse Einzelposten 250.000 Euro
2. Gewerbesteuerumlage 550.000 Euro
3. Gebäudeunterhaltung, diverse Einzelposten 1.000.000 Euro
4. Außerordentlicher Ertrag Erstattung Versicherung 900.000 Euro
5. Sanierung Hafen Hitdorf 650.000 Euro
6.
Landschaftsumlage 50.000 Euro
Gesamt: 3.400.000 Euro
Leverkusen, 11.12.2014
gezeichnet:
Buchhorn Rh.
Eimermacher Rf. Lepsius
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Fachbereich Soziales benötigt bis zum Ende des Haushaltsjahres zusätzliche Mittel für folgende Leistungsbereiche:
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Eingliederungshilfe (6. Kap. SGB XII)
Die höheren Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind vor allem auf die stark gestiegene Anzahl erforderlicher Integrationshelfer in Förderschulen, Regelschulen und Kindergärten zurückzuführen.
Aktuell werden die Personalkosten für 65 Integrationshelferinnen/Integrationshelfer aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert. Im Bereich der Frühförderung haben sich die Fallzahlen innerhalb von 2 Jahren nahezu verdoppelt.
Tendenziell muss von weiterhin steigenden Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe ausgegangen werden.
Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bekanntermaßen eine deutliche Fallzahlsteigerung zu verzeichnen, die eine Überschreitung des Budgets zur Folge hat.
Der Haushalt 2015 - der am 01.12.2014 in den Rat eingebracht wurde - berücksichtigt diese Steigerungen.
Schnellübersicht über
die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
Beschluss
des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Jansen/50/406-5004
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu §
82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Mittelbereitstellung im
Bereich SGB XII – Sozialhilfe – bzw. des Asylbewerberleistungsgesetzes und
damit um Pflichtaufgabe ohne Ermessen, so dass die Voraussetzungen des § 82 GO
NRW für die weitere Mittelbereitstellung vorliegen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) /
Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN
0515, diverse Innenaufträge/Sachkonten
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Mehrbedarf bei PN 0515: 3.400.000 Euro
C)
Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf
die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die umgehende Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel ist zur
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich, da sonst insbesondere
die maschinelle Zahlung der Transferaufwendungen nicht erfolgen kann.
Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war nicht möglich, weil Deckungsmittel
innerhalb der Satzungssummen 2014 erst unter Verwertung des Erkenntnisstandes
Mitte Dezember des Jahres gefunden wurden und durch den Fachbereich Finanzen
zur Verfügung gestellt werden konnten.