Betreff
Wirtschaftsplan 2015 der Suchthilfe gGmbH
Vorlage
2014/0321
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2015 gemäß Anlage 1 zuzustimmen.

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                    In Vertretung

Buchhorn                                    Stein                                 Märtens

Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Gesellschaft zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.

 

Den Vertretern der Stadt Leverkusen und des Evangelischen Kirchenkreises wurde der Wirtschaftsplan 2015 in der Gesellschafterversammlung am 11.12.2015

 vorgelegt. Die Zustimmung der Vertreter des Evangelischen Kirchenkreises liegt bereits vor.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0321

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel. 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Finanzierung der Suchthilfe gGmbH im Rahmen des Wirtschaftsplans 2015

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0715, Produkt 071501, Produktgruppe 0715

Finanzstelle PN 0505

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Siehe Anlage

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Folgeauswirkungen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans 2016 dargestellt.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)