Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt den Auswertungsbericht der „Frühen Hilfen“ in Leverkusen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Er beauftragt die Verwaltung, für die „Frühen Hilfen“
a) in den Stadtteilen
· Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel): Träger Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband und Katholische Erziehungsberatungsstelle
· Manfort: Träger Diakonisches Werk
· Rheindorf-Nord: Träger Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend)
die dauerhafte Fortsetzung ab 2016 vorzubereiten.
b) einen Standort für die Region 2 (Opladen, Berg. Neukirchen, Quettingen) zusammen mit dem Fachbereich Soziales aufzubauen unter Einbezug des Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Einführung der „Frühen Hilfen“ an den Standorten Rheindorf, Steinbüchel und
Manfort hat sich bewährt. Es hat sich eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die von den Eltern angenommen und positiv bewertet werden (siehe Anlage).
Es ist gelungen, sozialräumlich orientierte Maßnahmen, Einzelfallhilfen und Gruppenangebote in den Standorten zu etablieren und da, wo es notwendig war, eine Anbindung an die gesamtstädtischen Dienste und Hilfen zu ermöglichen.
Gemeinsam mit Vertreter/innen der freien Träger der Jugendhilfe wurden die Standorte im Qualitätszirkel konzeptionell weiterentwickelt. Mit dem Sozialdienst kath. Frauen e.V. Leverkusen und pro familia Leverkusen sind zwei weitere Träger zu den „Frühen Hilfen“ hinzugekommen, die für die Region II und Region III Familienhebammen vorhalten, so dass ein weiterer wichtiger Baustein bei der frühzeitigen Unterstützung von Familien, alleinerziehenden Müttern/Vätern und Schwangeren ausgebaut werden konnte. Über die Weiterentwicklung der „Frühen Hilfen“ wurde regelmäßig in der Beschlusskontrolle über z.d.A.: Rat berichtet.
Es ist im bisherigen Projektzeitraum gelungen, mehr als 150 Familien im Rahmen der „Frühen Hilfen“ zu erreichen. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv (vgl. Anlage unter Punkt 3.3: Auswertung der Nutzerfragebögen). Aus der Gesamtauswertung der erhobenen Einzelfälle wird ersichtlich, dass viele unterschiedliche Problemlagen bei den Familien, die die „Frühen Hilfen“ in Anspruch nehmen, vorliegen. Häufig kumulieren mehrere Problemlagen. Nach Inanspruchnahme hat sich die Ausgangslage für die Betroffenen immer verbessert (vgl. Anlage unter Punkt 3.4)
Die Finanzierung der „Frühen Hilfen“ ist für 2015 durch den bisherigen Ansatz der im Haushalt bereit gestellten Mittel und der Fördergelder aus Bundesmitteln abgedeckt.
Hieraus lässt sich in 2015 auch der Aufbau eines Angebotes in Opladen mitfinanzieren. Zudem sollen über das Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Opladen zusammen mit den Fachbereichen Stadtplanung und Soziales weitere Drittmittel beantragt werden.
Das Nationale
Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat als Koordinierungsstelle des Bundes den
Zwischenbericht 2014 herausgegeben. Der Zwischenbericht zur Bundesinitiative
Frühe Hilfen gem. Art. 8 VV BIFH basiert auf den Ergebnissen der
wissenschaftlichen Begleitforschung und den Erfahrungen der Kommunen, der
Länder und der Bundesebene. Er bildet die Grundlage für die Beratungen zwischen
Bund, Ländern und Kommunen über den ab 2016 einzurichtenden Fonds zur
Weiterfinanzierung der „Frühen Hilfen“ durch den Bund. Hierüber soll eine
dauerhafte Mitfinanzierung der Angebote der Frühen Hilfen durch den Bund
erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2015/0334 Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmidt, Heinz-Dieter, FB
51/2, 5140.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
0615/06150103
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Projektmittel bis 2015 im Haushalt berücksichtigt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)